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MAROLDSWEISACH: Pool mit Wasser aus Hydranten befüllt: Verbot ausgesprochen

MAROLDSWEISACH

Pool mit Wasser aus Hydranten befüllt: Verbot ausgesprochen

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    An solchen Oberflurhydranten schließt die Feuerwehr ihre Schläuche an. Der Anschluss an Unterflurhydranten wird künftig, zum Beispiel zum Befüllen von privaten Pools, nicht mehr erlaubt.
    An solchen Oberflurhydranten schließt die Feuerwehr ihre Schläuche an. Der Anschluss an Unterflurhydranten wird künftig, zum Beispiel zum Befüllen von privaten Pools, nicht mehr erlaubt. Foto: Foto: Helmut Will

    Eine angeblich „unerlaubte“ Wasserentnahme zum Befüllen eines privaten Pools in Geroldswind hat für Aufregung im Gemeinderat Maroldsweisach gesorgt. Ganz so, wie es in einer Zeitung vor einigen Wochen dargestellt worden sei, sei es nicht. Alles habe seine Richtigkeit, sagte Bürgermeister Wolfram Thein (SPD) und gab entsprechende Erläuterungen. Dazu wurde eine Grundsatzentscheidung gefasst.

    Hierzu kritisierte Bürgermeister Wolfram Thein, dass die Berichterstattung über eine „unerlaubte Wasserentnahme“ in Geroldswind, wo von „Wasserklau“ die Rede war, für Unmut sorgte. „Wir haben das genau geprüft und alles lückenlos aufgeklärt.“

    Eine unerlaubte Entnahme aus einem Hydranten zur Füllung eines privaten Schwimingpool läge nicht vor. Die Entnahme sei einem Verwaltungsbeamten gemeldet und erlaubt worden.

    Bürgermeister nicht inforniert

    „Richtig sei, dass ich als Bürgermeister und auch mein Stellvertreter Harald Deringer davon nichts wussten, was nicht gut ist, aber halt nun mal passierte“, sagte Thein.

    „Wir sollten diskutieren, wie man künftig damit umgeht“, so der Bürgermeister. Er verwies darauf, dass in solchen Fällen einiges zu beachten wäre wie zum Beispiel eine verkehrsrechtliche Anordnung.

    Außerdem müsse ein Standrohr mit Wasserzähler zum Einsatz kommen, um die Menge ordentlich abrechnen zu können. Eine weitere Frage sei, wer das Standrohr fachgerecht einsetzen könne.

    Im Ergebnis kam der Bürgermeister zum Schluss, dass man so was künftig nicht mehr erlauben sollte.

    Gemeinderat Günter Freß (FW) meinte, einen solchen Beschlussvorschlag könne man nicht akzeptieren, „da einige Ausnahmen rein müssten.“ Dazu erklärte Verwaltungsleiter René Schäd, dass der Beschlussvorschlag diese zulasse und es auf Antrag Ausnahmen geben könne. Für die Wasserentnahme aus Unterflurhydranten gelte diese Regelung bei Festen nicht, sagte der Bürgermeister auf Anfrage von Gemeinderätin Melanie Gräbner (CSU). Thein erklärte außerdem, dass das Wasser von der Nutzerin zum Befüllen ihres privaten Pools bezahlt wurde.

    Etwas Schärfe brachte Winfried Appel aus Geroldswind, dort und in Gückelhirn Ortssprecher, in die Diskussion. Er wollte sich nicht mit anfreunden, den Leuten eine Wasserentnahme zu verbieten. Das Wort „Wasserklau“ sei nicht angebracht. „Da werden euch die Geroldswinder bei der kommenden Bürgerversammlung was erzählen“, schimpfte Appel. Er wetterte weiter: „Die Verwaltung tut das als Lappalie ab.“

    Kritik an Deringer

    Seine Kritik zielte besonders auf zweiten Bürgermeister Harald Deringer (CSU) ab, der die Entnahme von Wasser bei einer Gemeinderatsitzung ins Rollen gebracht hatte. Der so Gescholtene wehrte sich: „Ich habe nie was von Wasserklau gesagt, dass wurde von dem Redakteur nur aufgebauscht.“

    Nirgendwo gebe es solche Verbote, Wasser aus Unterflurhydranten zu entnehmen, schimpfte Winfried Appel weiter und er könne nicht verstehen, warum das in Maroldsweisach so sein müsse.

    Ruth Fleischmann, Ortssprecherin aus Gresselgrund zeigte kein Verständnis dafür, dass Wasser aus öffentlicher Wasserversorgung zur Befüllung von privaten Schwimmbädern herangezogen wird, und auch Gemeinderätin Heidi Müller-Gärnter (CSU) hielt eine absolute Klarstellung für angezeigt.

    Keine „Sonstigen Zwecke“

    Schließlich beschloss das Gremium bei der Gegenstimme von Gemeinderat Helmut Berwind (SPD), dass eine Entnahme von Wasser aus Unterflurhydranten für „sonstige Zwecke“, darunter fällt das Befüllen von privaten Pools, nicht mehr zulässig ist. Winfried Appel konnte als Ortssprecher nicht mit abstimmen.

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