Wie bereits in vielen anderen Kommunen führte eine neue Verordnung über das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen auch im Gemeinderat Knetzgau in der jüngsten Sitzung zu einer ausgiebigen Diskussionsrunde.
Die bayerische Staatsregierung hat eine Verordnung erlassen, wonach es ab sofort verboten ist, holzige Gartenabfälle innerorts zu verbrennen. Zweiter Bürgermeister Bernhard Jilke, der den Vorsitz der Gemeinratssitzung innehatte, bekräftigte, dass er schon im Jahr 2012 gegen diese Verordnung gestimmt habe. Jetzt aber könne man das Ganze leider nicht mehr kippen.
Die neue Verordnung führte zu Verwunderung und zu großer Verärgerung im Gremium. Denn bisher war es erlaubt gewesen, vom 1. März bis zum 30. April und vom 1. Oktober bis zum 30. November jeden Jahres holzige Gartenabfälle innerhalb der Ortschaft zu verbrennen. Durch die Luftreinhalteverordnung besteht diese Möglichkeit ab sofort nicht mehr. Künftig dürfen nur noch pflanzliche Abfälle aus Privatgärten und Parkanlagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Gemeindeteile und nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden. Dass das Verbrennen auf diesen Grundstücken beim Landratsamt anzuzeigen ist, stieß ebenfalls dem einen oder anderen Gemeinderat übel auf.
Aus den Reihen der Gemeinderäte wurde angestoßen, mindestens noch einen dritten Container am Wertstoffhof aufzustellen. Vorgebracht wurde auch, dass man seitens der Gemeinde einen mobilen Häcksler anschaffen könnte.
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, größere Mengen an Grünschnitt gegen ein Entgelt in Mariaburghausen abzugeben, worauf stellvertretender Bürgermeister Jilke verwies.
Nach Austausch der Meinungen wurde der Beschluss, die bisherige gemeindliche Verordnung aufzuheben, mit 13 zu sechs Stimmen angenommen. Die neue Verordnung wird demnächst in den Gemeindenachrichten veröffentlicht.