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HASSBERGKREIS: Sammlung holziger Gartenabfälle

HASSBERGKREIS

Sammlung holziger Gartenabfälle

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    Es ist eine neue, klare, unmissverständliche Regel: Das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb geschlossener Ortschaft ist nicht mehr zulässig! So steht es in der aktuellen, durch die Bayerische Staatsregierung erlassenen „Bayerischen Luftreinhalteverordnung“. Die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Haßberge haben darauf reagiert und die entsprechenden Verordnungen aufgehoben.

    Wie das Landratsamt Haßberge in einer Pressemitteilung vom Freitag bekannt gibt, reagiert der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises auf diese Änderung mit einer umfassenden Sammelaktion. „Unser Ziel ist es, „landkreisweit gegen Ende der Hauptschneidezeit von Sträuchern und Bäumen an einem Aktionstag, dem 25. März, von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten für holzige Gartenabfälle anzubieten, die es dem Bürger ermöglichen, ohne Kostenbelastung und ohne Mengenbegrenzung das Schnittgut in zumutbarer Entfernung entsorgen zu können“. zitiert das Schreiben Werkleiter Wilfried Neubauer. Gleichzeitig soll es ein Versuch sein, inwieweit sich diese Art der Erfassung holziger Gartenabfälle im Rahmen von Aktionstagen im Frühjahr und im Herbst bewährt.

    Dieses selbst gesteckte Ziel sei nicht ohne Weiteres zu erreichen: die meisten Wertstoffhöfe seien auf den zu erwarteten Ansturm nicht ausgelegt, schieden also als Standort für die Sammelaktion aus. Und die bestehenden Annahmeplätze für größere Mengen an Grüngut decken den Landkreis, insbesondere im südlichen Bereich, nicht ausreichend ab. Sowohl in den Gemeinden Ebelsbach, Oberaurach und Rauhenebrach, als auch in der Stadt Eltmann werden daher eigens für diesen Tag Annahmeplätze eingerichtet, die ausschließlich in der vorgegebenen Annahmezeit von 8 Uhr bis 13 Uhr geöffnet sein werden. Danach ist dort eine Anlieferung nicht mehr möglich, da das Schnittgut umgehend gehäckselt und abtransportiert wird.

    Das Landratsamt macht allerdings auf Vorgaben im Rahmen der Sammelaktion aufmerksam: „Die Herkunft der holzigen Gartenabfälle beschränkt sich auf Gärten von Privathaushalten. Gewerbekunden und landwirtschaftliche Betriebe können nicht bedient werden. Und es darf weder Blattgrün noch Rasenschnitt oder Wurzelwerk angeliefert werden.“

    Auch die Gemeinden, die selbst die Zuständigkeit für die Grüngutentsorgung haben, beteiligen sich an dem Aktionstag.

    Die Annahmeplätze:

    Aidhausen: Gehölzschnittdeponie der Gemeinde;

    Burgpreppach: Grüngutannahmestelle zwischen Fitzendorf und Burgpreppach;

    Ebern: Ruppach, landwirtschaftlicher Betrieb Harald Krell, Lindenhof;

    Ebelsbach: Bahnhofstraße 16;

    Eltmann: am Wertstoffhof Bamberger Straße 23;

    Hofheim: Ostheim, Grüngutannahmestelle ehemalige Erdaushubdeponie;

    Königsberg: Wertstoffhof Hellinger Straße 8;

    Maroldsweisach: Allertshausen, landwirtschaftlicher Betrieb Gerhard Schmidt

    Wonfurt: Kreisabfallzentrum an der Staatsstraße 2275 Hs. Nr. 1;

    Oberaurach: Unterschleichach, Parkplatz an der Radsporthalle;

    Pfarrweisach: Junkersdorf, landwirtschaftlicher Betrieb Gerd Müller, Hauptstraße 25;

    Rauhenebrach: Untersteinbach, neben dem Wertstoffhof;

    Sand: Grünschnittsammelstelle neben Wertstoffhof „obere Länge“;

    Stettfeld: Annahmestelle Betonstraße

    Untermerzbach: Kompostplatz Untermerzbach

    Zeil: Grünschnittdeponie „am Lichtlein“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 10:00 bis 14:00 Uhr)

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