Höhere Kanalbenutzungsgebühren, größeres Gewerbegebiet, schnelleres Surfen, keine Beteiligung am Windpark. So lesen sich im Schnelldurchgang die Beschlüsse des Gemeinderates vom Mittwoch.
Änderung der BGS zur EWS Ebelsbach. Was fremd klingt, meint die Kanalbenutzungsgebühr für die Gemeinde Ebelsbach (ohne Rudendorf). Diese weist einen Kostendeckungsgrad von lediglich 75 Prozent auf. Es wurde deshalb eine Kalkulation der Gebühr durchgeführt. Vorgeschlagen wurden Änderungen beim pauschalen Gießwasserabzug, die Einführung einer Grundgebühr und der Ausgleich des Defizits aus Vorjahren. Die Räte taten sich schwer, aus diesen drei Parametern eine neue Gebührensatzung zu erstellen. Ziel war, künftig Defizite zu vermeiden. Beschlossen wurde, das aufgelaufene Defizit zu fünf Prozent in die Kalkulation einzubeziehen.
Der bisherige pauschale Abzug für Gießwasser wurde für Gärten bis 500 Quadratmeter auf sechs Kubikmeter gesenkt (bisher 15 Kubikmeter), über 500 Quadratmeter auf zehn Kubikmeter (bisher 25). Zudem wurde eine Grundgebühr von 24 Euro pro Jahr eingeführt. Daraus ergibt sich eine Gebühr von 2,75 Euro pro Kubikmeter (Steigerung um 17 Cent).
Das Gewerbegebiet „Lohwiese“ kann um 1,278 Hektar erweitert werden. Der Flächennutzungsplan wurde bereits angepasst, allerdings müsste ein Bebauungsplan aufgestellt beziehungsweise der bestehende Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lohwiese“ erweitert werden. Das segnete der Gemeinderat ab.
Im Rahmen der Verleihung von Feuerwehrehrenabzeichen für langjährig Feuerwehrdiensttuende gewährt der Bayerische Staat einen Gutschein für einen einwöchigen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain. Die Gemeinde Ebelsbach wird als Anerkennung die Kosten für den Ehepartner, derzeit rund 280 Euro, übernehmen.
Soll sich die Gemeinde Ebelsbach am Projekt Bürgerwindpark Sailershäuser Wald beteiligen? Zu dieser Frage entspann sich eine lebhafte Diskussion. Die Befürworter sahen eine Chance, die Energiewende mitzugestalten und sich bei einem Projekt für die Zukunft zu beteiligen, zudem müssten die Kommunen wohl immer mehr für ihre Energieversorgung aufkommen. Die Gegner sahen die Prioritäten in Energieeinsparungen oder in Investitionen in eine Kraft-Wärme-Kopplung für die Schule. Schließlich standen drei Vorschläge über die Höhe einer Beteiligung zur Abstimmung. Da kein Vorschlag eine Mehrheit fand, wurde eine Beteiligung abgelehnt.
Informationen gab es über die Umsetzung der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie). Als auszubauendes Erschließungsgebiet wurde das gesamte Gemeindegebiet definiert. In geringen Teilen von Ebelsbach werden Geschwindigkeiten von bis zu 16 Mbit/s erreicht. In den Ortsteilen sind lediglich Downloadraten von maximal sechs Mbit/s verfügbar. Außerdem ist in Ebelsbach, Gleisenau und Steinbach Internet über Kabel Deutschland möglich.
Für den Ausbau der Erschließungsgebiete bewerben sich fünf Firmen. Bürgermeister Walter Ziegler sah Ebelsbach bezüglich des Breitbandausbaus landkreisweit vorne dabei. Als Erschließungsgebiete wurden Teile von Ebelsbach und Steinbach sowie die Gemeindegebiete von Schönbach, Schönbrunn und Rudendorf festgelegt. Ebelsbach kann einen Förderhöchstbetrag von 630 000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent erreichen.
Seit Beginn dieses Schuljahres steht das Schloss in Gleisenau leer, die Grundschule ist in die Gebäude nach Ebelsbach umgezogen. Kann das Schloss Asylanten als Unterkunft dienen? Hierzu gab es eine Anfrage des Landratsamtes, eine Begehung folgte. Ergebnis: Das Schloss könnte vorübergehend maximal 40 Personen für rund sechs Wochen als Aufenthalt dienen, bis ihnen Wohnungen vermittelt werden können. „Wir stehen in der Pflicht“ erklärte Bürgermeister Walter Ziegler, „und werden die Asylanten mit offenen Armen aufnehmen“. Ob dieses Vorhaben realisiert wird, steht allerdings noch nicht fest.