Seit August 2018 läuft die neue Kläranlage der Gemeinde Rauhenebrach in Prölsdorf, jetzt kann die Endabrechnung erfolgen. Zwei Abschlagszahlungen haben die Rauhenebracher bereits geleistet, der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung am Dienstag mit der Schlussrate, die etwas höher ausfallen wird, als vor fünf Jahren berechnet.
Bürgermeister Matthias Bäuerlein hatte zur Erläuterung der Berechnungsgrundlage Michael Schulte vom gleichnamigen Fachbüro eingeladen. Die Fachleute haben die Gemeinde von Beginn an dabei unterstützt, die Grundlagen für die Berechnung der Herstellungsbeiträge zu ermitteln. Das wurde der Bevölkerung dann in drei großen Informationsveranstaltungen vermittelt. Weil ein Großteil des Gemeinderats damals noch nicht im Amt war, erläuterte Schulte den rechtlichen Rahmen, in dem sich eine Gemeinde bei dieser Ermittlung bewegt, nochmals.

Bäuerlein erinnerte daran, dass die erste Ausschreibung der Umbaumaßnahmen ein so erschreckend hohes Ergebnis gebracht hatte, dass der Gemeinderat die Ausschreibung aufhob, die Anlage umfassend umplanen ließ und dann mit über einem Jahr Verspätung umsetzte. Die Umplanungen bedeuteten zwar massive Einsparungen, doch die Verzögerung bedeutete wiederum Kostensteigerungen, deshalb werde die Schlussrate etwas höher ausfallen, als vor fünf Jahren berechnet.
Finanzierung über Verbesserungsbeiträge
Die Kosten beliefen sich schließlich auf 85 910 Euro für die Mischwasserbehandlung und 1,73 Millionen Euro für die Kläranlage. Diese Kosten werden zu 100 Prozent über Verbesserungsbeiträge, nicht über die Abwassergebühr finanziert.
Michael Schulte erläuterte das Verhältnis von Grundstücks- und Geschossflächen, zwischen Straßenentwässerung, Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Für die Grundstücksfläche, über die das Niederschlagswasser abgerechnet wird, bleibt der Faktor pro Quadratmeter bei 14 Cent wie in den ursprünglichen Berechnungen. Der Beitrag pro Quadratmeter Geschossfläche (für den Schmutzwasseranteil) erhöht sich hingegen von 3,13 auf 3,66 Euro. Schulte zeigte einige Beispielsberechnungen auf. Ein Anwesen mit 700 Quadratmetern Grundstücks- und 300 Quadratmetern Geschossfläche hätte dann insgesamt 1193 Euro an Verbesserungsbeiträgen zu zahlen, bei 1500 Quadratmetern Grundstück und 500 Quadratmetern Geschossfläche wären es 2034 Euro.
Auf der Basis der Endabrechnung müssen Verwaltung und Gemeinderat nun eine Satzung erlassen und dann die Bescheide mit den Schlussraten versenden.