Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Haßberge
Icon Pfeil nach unten
Haßbergkreis
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Haßberge: Corona-Schnelltests: Längere Öffnungszeiten in Hofheim, Königsberg schließt

Landkreis Haßberge

Corona-Schnelltests: Längere Öffnungszeiten in Hofheim, Königsberg schließt

    • |
    • |

    Ab Montag, 22. Februar, ändern sich die  Öffnungszeiten im Antigen-Schnelltestzentrum in Hofheim. Darüber informiert das Landratsamt Haßberge in einer Pressemitteilung. Künftig werden im "Haus des Gastes" in Hofheim Schnelltestungen zu folgenden Zeiten angeboten: Montag bis Freitag vom 12 bis 18 Uhr und Sonntag von 12 bis 15 Uhr. Laut Pressemitteilung des Landratsamtes schließt dafür das Schnelltestzentrum in Königsberg.

    Gemäß der Corona Testverordnung und der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnah-menverordnung müssen sich unter anderem Mitarbeiter von stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Mitarbeiter von ambulanten Diensten dreimal pro Woche auf eine eventuelle Covid-19-Erkrankung testen lassen. Des Weiteren dürfen Besuche in stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung nur nach negativer Testung stattfinden.

    Die Antigen-Schnelltests sind ausschließlich für eine Testung durch die Nase ausgelegt und erfordern bis zum Ergebnis eine Wartezeit von rund 15 Minuten. Koordiniert werden die Testungen durch Stabsfeldwebel Anke Müller aus Goßmannsdorf. Sie ist laut der Mitteilung froh, den Landkreis, in dem sie wohnt und sich zu Hause fühlt zu unterstützen und hofft, dass sie noch einige Zeit in ihrer Heimat ihren Dienst verrichten darf. „Die Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht (FQA) und dem Pflegestützpunkt ist großaratig“, lobt die Soldatin. „Ich werde tatkräftig bei der Organisation und Umsetzung dieses Projektes unterstützt."

    Besuchsplanung abstimmen

    Ein PoC-Antigen-Schnelltest ist für einen Besuch lediglich 48 Stunden gültig. Für Besucher von stationären Einrichtungen ist es daher wichtig, dies bei ihrer individuellen Besuchsplanung in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung zu berücksichtigen. Für das Besuchsmanagement innerhalb der Heime und der Ausgabe der Berechtigungsscheine sind die Einrichtungen selbst verantwortlich, so die Mitteilung des Landratsamts. Um ein berechtigtes Interesse für eine Schnelltestung nachweisen zu können, benötigen die Testwilligen eine entsprechende Bestätigung des Pflegeheimes oder der stationären Behinderteneinrichtung. Nur wenn diese vorgelegt wird, kann eine Testung stattfinden. Personen ohne Bestätigung werden nicht getestet.

    Kostenlose Testungen werden in folgenden Kommunen angeboten (Montag bis Freitag von 12 bis 18  Uhr, Sonntag von 12 bis 15 Uhr):

    Montag: Ebern, Hofheim und Haßfurt

    Dienstag: Maroldsweisach, Hofheim und Eltmann

    Mittwoch: Ebern, Hofheim und Haßfurt

    Donnerstag: Maroldsweisach, Hofheim und Eltmann

    Freitag: Ebern, Hofheim und Haßfurt

    Sonntag: Ebern, Hofheim und Haßfurt

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden