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Schöffengericht verhängte hohe Jugendstrafen gegen vier Gewalttäter

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Schöffengericht verhängte hohe Jugendstrafen gegen vier Gewalttäter

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    tauberbischofsheim (red) Das Jugendschöffengericht Tauberbischofsheim verurteilte vier junge Russlanddeutsche im Alter zwischen 18 und 23 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung, alkoholbedingter Straßenverkehrsgefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu hohen Freiheitsstrafen. Damit wurde ein Vorfall vom Januar 2002 geahndet, der sich aus einem Trinkgelage der vier in Wertheim wohnhaften Angeklagten mit einem 31-jährigen Wertheimer entwickelt hatte.

    Nachdem man sich zunächst in Wertheim auf der Straße zufällig getroffen und dabei erhebliche Mengen Alkohol konsumiert hatte, begab man sich in die Wohnung eines der Angeklagten, wo bis weit nach Mitternacht Bier und Wodka getrunken wurde. Als der 31-Jährige "genug hatte" und sich zum Schlafen in einen Nebenraum zurückzog, nutzte der 18-Jährige die Chance und machte mit dem Fahrzeug des Wertheimers eine Spritztour, bei welcher es prompt zu einem Unfall kam.

    Als er zurückkehrte und den anderen davon berichtete, beratschlagte man, wie man die Situation elegant bereinigen könne. Man gelangte gemeinsam zu dem Ergebnis, dem Fahrzeugbesitzer noch mehr Alkohol zuzuführen und ihn so betrunken zu machen, dass er am nächsten Morgen der Ansicht sein sollte, den Unfall selbst verursacht zu haben.

    Zu viert wurde daraufhin der Geschädigte zunächst geweckt und massiv verprügelt. Danach bekam er erhebliche Mengen an Wodka eingeflößt. Hierbei erlitt er Verletzungen im Gesicht und blutete stark. Nach einer kurzen Pause schafften einer der 19-Jährigen und der 23-Jährige ihr wehrloses Opfer zunächst ins Badezimmer, wo sie ihn kalt abduschten. Anschließend wurde sein gesamter Kopf einschließlich des Mundes mit Klebeband eingewickelt und auch die Augen zugeklebt. Dabei bekam er weitere Schläge mit einer Spraydose.

    Danach schleppten die beiden Letztgenannten ihr hilfloses Opfer aus der Wohnung und schleiften es zirka 200 Meter weiter, wo sie ihn über einen Gartenzaun in einen Vorgarten warfen und liegen ließen.

    Da sich die Fesselung auf dem Transport gelockert hatte, konnte sich der 31-Jährige schließlich befreien und Hilfe herbeirufen. Er musste mit zahlreichen Platzwunden und Hämatomen eine Woche stationär im Krankenhaus aufgenommen werden.

    Für diese exzessive Gewaltanwendung erhielten die drei 18- und 19-jährigen Täter, die strafrechtlich bisher nur unwesentlich in Erscheinung getreten sind und geständig waren, je zwei mal zwei Jahre Jugendstrafe und einmal drei Jahre Jugendstrafe. Der erwachsene Mittäter, der sich besonders hervorgetan hatte und eine 15-monatige Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln mitgebracht hatte, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Keine dieser Strafen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die ausgesprochenen Strafen entsprachen im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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