In Zeitungsanzeigen besonders im Bamberger Raum warb die füllige Frau als XXXL-Domina Lady Rubina für „erotische Handmassagen“ unter dem Schlagwort „von allem etwas mehr“.
Sie betreibe keine Prostitution, da mit ihren Kunden kein Geschlechtsverkehr stattfinde, verteidigte sich die Angeklagte vor Gericht. „Ich versohle Männern nur den Hintern. Das ist mein Hobby. Ich fasse die Männer nur mit Handschuhen oder der Peitsche an“, erklärte sie die Details ihrer Arbeit.
Dass es sich hier nicht um Prostitution handele, das stehe vielleicht in den St.-Pauli-Nachrichten erklärte ihr der Richter. Fakt sei, dass sie die sexuellen Neigungen ihrer Kunden bedient habe. Und dies erfülle den Tatbestand der Prostitution.
Einem Polizeibeamten, der verdeckt ermittelte, hatte die Frau angeboten, ihn zu „verwöhnen“. Für 120 Euro pro Stunde würde sie ihn züchtigen und erziehen. Der Beamte war mit der Frau auch in das Studio gegangen. Die Ausstattung der Wohnung ähnelte einer Folterkammer: eine Streckbank, Peitschen, Reizstromgeräte, Hundemasken, Vereisungsspray und andere seltsame Utensilien fand der Beamte vor.
Eine Verkäuferin des Einkaufsmarktes gab als weitere Zeugin an, dass Autos mit Kennzeichen aus ganz Bayern stundenweise vor dem Gebäude parkten.
Die Behauptung des Vermieters, er habe die Wohnung als Ferienwohnung tageweise vermietet, stieß bei dem Vorsitzenden auf Unverständnis: „Unter einer Ferienwohnung stelle ich mir was anderes vor“, erklärte er ihm.
Die Staatsanwältin stellte fest, dass Prostitution nur in größeren Städten und a auch nur an bestimmten Orten zulässig sei. Die Angeklagte sah ihr Tun ein und nahm den Einspruch zurück. Sie muss nun die 1000 Euro Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens zahlen.