Der Gemeinderat hatte im März 2022 die vierte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aidhausen und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Bürgersolarpark Aidhausen" in den Gemarkungen Aidhausen und Happertshausen beschlossen und damit das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage eingeleitet. Dazu ist der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde mit Landschaftsplan geändert und angepasst worden.
Nach öffentlicher Auslegung haben nun über 20 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme mit Bedenken oder Hinweisen abgegeben. Das Ergebnis über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange lag nun dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung vor. Im weiteren Verfahrensablauf werden die Hinweise sowie Änderungswünsche und Anregungen eingearbeitet. Nach Information von Bürgermeister Dieter Möhring bekam der Bebauungsplan zur Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage grünes Licht vom Ratsgremium.
In der Gemarkung Aidhausen und dem Ortsteil Happertshausen ist auf Antrag des Projektträgers MaxSolar GmbH (Traunstein) für die Aufstellung des Bebauungsplans "Bürgersolarpark Aidhausen" auf insgesamt drei Teilflächen mit rund 16 Hektar eingeleitet worden, um den künftigen Energiebedarf aus erneuerbaren Energien zu decken. Geplant ist eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von gut 14,5 Megawatt/pic (MWp), mit der eine jährliche Strommenge im Bereich von 14 bis 15 Millionen Kilowattstunden (kWh) erzeugt werden kann. Die Einspeisung der erzeugten PV-Energie erfolgt über das neu errichtete Umspannwerk der SolarMax GmbH in das 110 kV-Hochspannungsnetz der Bayernwerk Netz GmbH nördlich von Kerbfeld.
Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan umfasst drei Teilflächen, jeweils in der Gemarkung Aidhausen am Höllschwärzgraben (Teilfläche 1+2) und in der Gemarkung des Ortsteiles Happertshausen am Käshügel (Teilfläche 3) mit insgesamt 16,38 Hektar.
Dazu ist nach dem Baugesetzbuch eine umfangreiche Umweltprüfung durchzuführen. Eine Vielzahl an Ausgleichsmaßnahmen dient dazu, eine Biotopvernetzung zu erzielen. Mit den internen Ausgleichsmaßnahmen des Grünordnungsplanes, verbunden mit Pflanzungen am Rand der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage, werde der Eingriff in das Landschaftsbild kompensiert. Zur weiteren Eingrünung werden Hecken in Kombination mit Einzelbäumen, sowie Strauchgruppen an den drei Teilflächen angelegt, um die PV-Fläche in die Umgebung einzubinden.