(mim) Mit Beginn des kommenden Jahres stellt die Abfallwirtschaft des Landkreises Haßberge das Sperrmüllsystem um. Dies hat der Kreistag am Mittwochnachmittag in Haßfurt bei fünf Gegenstimmen beschlossen. Für die Bürger bedeutet dies konkret, dass es keine Straßensammlungen mehr geben wird, sondern jedes Grundstück einmal im Jahr die Abholung von Sperrmüll kostenfrei anfordern kann.
Nachdem bereits, wie berichtet, der Umwelt- und Werkausschuss des Kreistags dem Kreistag die Änderung empfohlen hatte, war der Ausgang der Abstimmung nicht überraschend. Auch steht der Landkreis Haßberge damit bei Weitem nicht allein da; die meisten Landkreise in Bayern haben – teilweise schon vor Jahren – ein Abrufsystem eingeführt. In den Details unterscheiden sich die Landkreise dennoch voneinander, wie Wilfried Neubauer, der Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs am Rande bemerkte.
Dennoch diskutierten die Kreistagsmitglieder fast eine Stunde lang über Details des vorgelegten Beschlussvorschlags – obwohl, wie es aus allen Fraktionen hieß, eigentlich alle dafür waren, ein Abrufsystem einzuführen. Knackpunkt der Debatte war die in der Abfallsatzung eingefügte Angabe zur Menge des Sperrmülls, die pro angemeldeter Restmülltonne – vereinfacht gesagt pro Haushalt – gebührenfrei abgeholt wird. Bei der am meisten verbreiteten 60-Liter-Tonne wären dies laut Vorschlag fünf Kubikmeter Sperrmüll, die nach Abschicken der Anforderungskarte an den Abfallwirtschaftsbetrieb abgeholt werden. Der Abholtermin liege auf jeden Fall innerhalb der folgenden sechs Wochen nach der Anforderung.
Jürgen Hennemann (SPD) sah Streit vorprogrammiert, falls zu sehr auf die kostenfreie Höchstmenge von fünf Kubikmetern gepocht würde. Er plädierte dafür, keine konkrete Mengenbegrenzung anzugeben, sondern lediglich von einer „haushaltsüblichen Menge“ Sperrmüll zu reden, die kostenfrei abgeholt würde. Dem schloss sich sein Fraktionskollege Bernhard Ruß an. „Wir wollen keine Verschlechterung der Situation für die Bürger im Vergleich zu heute“, so Hennemann. Neubauer dagegen nannte gerade eine ungenaue Mengenangabe einen Schwachpunkt des Sperrmüllsystems. Er erklärte jedoch, dass es heute nur in seltenen zu Problemen mit zu großen Sperrmüllmengen gebe.
Eva Mendel (Linke) sprach das Problem an, das entstehen könnte, falls Grundstückseigentümer sich dem Wunsch der Mieter – die selbst keinen Sperrmüll auf eigene Faust anfordern können – verschließen und keine Abholkarte abschicken würden. Hierzu meinte Neubauer, dass es die Pflicht des Grundstückseigentümers sei, den Sperrmüll anzufordern. Dass jeder Haushalt in einem Mehrfamilienhaus auf eigene Faust Sperrmüll bestellt, das würde nur dazu führen, dass ständig Sperrmüllhaufen auf dem Grundstück stünden – „der ständige Dreck wäre keinem Grundstücksbesitzer zuzumuten“, sagte Neubauer.
Rita Stäblein (Grüne) war die vorgeschlagene Abfallsatzung mit Mengenbegrenzungen („Wer soll das ausrechnen?“) und Angaben zur maximalen Länge und zum Höchstgewicht einzelner Sperrmüllteile zu bürokratisch. Neubauer: „Die Angaben sind Mustersatzungen entnommen. Außerdem gibt es Vorschriften für Handlasten, die Mitarbeiter der Müllentsorgung maximal tragen dürfen.“
Nachdem sich mit hinziehender Debatte die Stimmen mehrten, endlich über die Satzung abzustimmen, kam es schließlich zu einem Kompromiss, den Landrat Rudolf Handwerker zuvor schon angeregt hatte: Demnach wird in der Satzung nun von einer „haushaltsüblichen Menge“ Sperrmüll gesprochen, ergänzt um den Hinweis, dass dies „in der Regel fünf Kubikmeter entspricht“. Damit war die Kreistagsmehrheit schließlich zufrieden.