Der unterfränkische Beamtennachwuchs ist gut qualifiziert. Regierungsvizepräsident Andreas Metschke würdigte die diesjährigen Prüfungsergebnisse des staatlichen unterfränkischen Beamtennachwuchses für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene – darunter auch eine Nachwuchsbeamtin aus Ebern.
In der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst lagen Franziska Pörnter aus Weisbach im Landkreis Rhön-Grabfeld (Platzziffer 1) und Barbara Försch aus Eußenheim im Landkreis Main-Spessart (Platzziffer 12 Karlstadt) im ersten Zehntel unter bayernweit 192 erfolgreichen Teilnehmern an der Qualifikationsprüfung.
Die Beste von 26 Prüflingen
In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher, konnte Doris Hanke aus Ebern mit Platzziffer 1 von 26 Prüflingen bei der Qualifikationsprüfung das Spitzenergebnis erzielen.
Metschke unterstrich die Notwendigkeit einer hochwertigen Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung. Ein gut qualifizierter öffentlicher Dienst garantiere verlässliche Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Bürger und sei deshalb ein wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb der Regionen. Mit ihren Prüfungsergebnissen haben Franziska Pörtner, Barbara Försch und Doris Hanke schon bei ihrer Ausbildung viel Engagement gezeigt.
Die Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, dauert zwei Jahre. Dabei findet die fachtheoretische Ausbildung in fünf Fachlehrgängen bei der Baye-rischen Verwaltungsschule statt. Dazu kommen 15 Monate Berufspraktikum an einem Landratsamt und der Regierung. Die Ausbildung schließt mit der Qualifikationsprüfung ab.
Die Beamten der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, führen die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt/Verwaltungswirtin“.
Fachtheoretische Ausbildung
In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher, ist Voraussetzung für die zweijährige Ausbildung die Meister- oder Technikerprüfung in einem Lebensmittelberuf.
Die achtmonatige fachtheoretische Ausbildung wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in München in mehreren Abschnitten durchgeführt. Die praktische Unterweisung erfolgt am Ausbildungslandratsamt. Nach der Prüfung werden die Beamten als Lebensmittelkontrolleure, in der Regel an Landratsämtern, eingesetzt.