Was ist im Landkreis Haßberge ein „angemessener Aufwand“, sprich, was darf eine Sozialwohnung kosten? Vor dieser Frage stehen die Sachbearbeiter im Sozialamt bei jedem Antrag auf „Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß Paragraf 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II und Paragraf 35 SGB XII. Da der Gesetzgeber bisher keine klaren Grundlagen bietet, schlug Sozialamtsleiter Dieter Sauer dem Kreisausschuss am Donnerstag vor, nochmals die Richtwerte des Bayerischen Mietindexes anzusetzen.
Im ländlichen Bereich greifen keine Mietspiegel, allerdings ist der Mietmarkt sehr differenziert. Auf den Dörfern gibt es relativ große Wohnungen zu günstigen Mieten, in Haßfurt sind günstige Wohnungen eher rar. Derzeit arbeite auf Bund-Länder-Ebene eine Arbeitsgruppe an konkreten Vorschlägen an den Gesetzgeber, wie geeignete statistische Grundlagen erarbeitet werden, so dass Richtwerte ermittelt werden können, die auch gerichtsfest sind.
Wenn ein Ergebnis vorliegt, dann sollte man auch für den Landkreis Haßberge eine umfassende Untersuchung der Mietpreise durchführen, schlug Sauer vor. Bis dahin sollte der Preisindex Bayern mit seinen nach zwei Jahren angepassten Pauschalen als Richtwert dienen. Demnach dürfte die Wohnung für eine Person je nach Größe zwischen 179 und 279 Euro kosten, für vier Personen bis 395 Euro.
Vor allem für Brandschutzmaßnahmen im Haus Haßfurt der Haßberg-Kliniken genehmigte der Kreisausschuss eine Zuweisung von 106 855 Euro, die so auch im Haushaltsplan des Kreises vorgesehen waren. Seit die Haßberg-Kliniken 2008 in ein Kommunalunternehmen überführt wurden, wird laufend modernisiert und saniert. Diese Kosten für die Gebäude und medizinisches Gerät trägt nach wie vor der Landkreis, um die stationäre medizinische Grundversorgung im Kreis zu gewährleisten. Seit 2014 wurden Zuweisungen für Investitionen an die Haßberg-Kliniken in Höhe von 3,5 Millionen Euro beschlossen. Der Löwenanteil der jetzt beantragten Zuweisungen fließt in den Brandschutz, aber auch in den Umbau der Röntgenabteilung in Hofheim. Der Kreisausschuss stimmte diesen neuen Richtwerten ohne Einwand zu.
Außerplanmäßige Ausgabe
Keine Einwände gab es auch gegen eine dringliche Anordnung zur Auszahlung von 36 400 Euro. Im Zuge des Ausbaus der Staatsstraße zwischen Gleisenau und Breitbrunn wurden zwei Anschlussstellen der Kreisstraßen HAS 20 und HAS 22 überplant und ausgebaut. Der Kostenanteil des Kreises dafür von 36 400 Euro war im Haushalt nicht eingeplant. Die Ausgabe sei durch Mehreinnahmen bei der Investitionspauschale gedeckt, erklärte Kreiskämmerer Markus Fröhlich, der Landrat hat die Auszahlung als dringliche Anordnung veranlasst, da der Kreistag erst wieder am 25. Juni tagt. Der Kreisausschuss segnete dieses Vorgehen ab.
Kreisrätin Helene Rümer (Bündnis 90/Die Grünen) informierte den Landrat über ihren Wunsch, ihr Kreistagsmandat niederzulegen. Der Kreisausschuss stimmte zu. Als Nachrücker wird Harald Kuhn aus Zeil das Mandat übernehmen, seine schriftliche Zusage lag vor. Er übernimmt auch in den Ausschüssen alle Funktionen von Helene Rümer.
Geschäftsordnung soll sich ändern
Mehrere Gesetze, unter anderem das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, wurden zum 1. April geändert oder angepasst. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Geschäftsordnung des Landkreises Haßberge in einigen Passagen zu ändern. Unter anderem wird dort jetzt der Zugriff auf Niederschriften im Rats-Informationssystem geregelt. Geschäftsführer Horst Hofmann erläuterte nochmals die Änderungen, die bereits in einer Synopse zusammengefasst waren. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Zustimmung.