Nach der tödlichen Kollision im Baustellenbereich der Mainbrücke bei Horhausen im April vergangenen Jahres muss sich der mutmaßlichen Unfallverursacher nun vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten – unter anderem wegen "verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge". Das geht aus einer Pressemitteilung von Donnerstag hervor. Demnach soll der Auftakt der Hauptverhandlung gegen den zum Unfallzeitpunkt 32-jährigen Mann aus dem Haßbergkreis am 2. März 2023 stattfinden. Die Fortsetzung des Prozesses ist für den 9. März geplant.
Horhausen