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Rauhenebrach: Übung ausländischer NATO-Streitkräfte; Manöver im Bereich des Landkreises Haßberge

Rauhenebrach

Übung ausländischer NATO-Streitkräfte; Manöver im Bereich des Landkreises Haßberge

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    Zwischen dem  1. und  31. August werden im Bereich des Landkreises Haßberge Manöver militärischer Einheiten durchgeführt. Dabei wird auch die Gemarkungsgrenze der Gemeinde Rauhenebrach berührt. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamtes Haßberge entnommen.

    Es handelt sich im Wesentlichen um Außenlandeübungen von Hubschraubern. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Anlässlich der Übungen liegen gebliebenen Sprengmittel (Munition und dergleichen) dürfen nicht gesammelt oder irgendwie verwertet werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

    Schäden rechtzeitig  melden

    Schäden, die durch die Übung entstanden sind, sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes (SRB) geltend zu machen.

    Für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen kann man soch an folgende Adresse wenden:  Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes – Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, Tel.: (0361) 3482 -Durchwahl -131 oder -181 -,Telefaxnummer -366, E-Mail: VA-Erfurt@bundesimmobilien.de.  Dort kann auch ein entsprechendes Formular angefordert werden. Wird die Frist versäumt, ist der Anspruchsberechtigte kraft Gesetzes mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen und die Schadensregulierungsstelle Ost muss den verspäteten Antrag zurückweisen.

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