(mm) Johannes Ebert, der Sprecher des Oberlandesgerichts Bamberg, bestätigt, dass das Verfahren gegen die drei Verdächtigen (Bürgermeister, Schrotthändler, Bauhofleiter) wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall von Willi Henig von der Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Landgerichts eingestellt wurde – wegen geringer Schuld. „Das heißt, dass durchaus ein schuldhaftes Verhalten angenommen wurde. Jedoch wurde das Ausmaß des Verschuldens im unteren Bereich angesiedelt, so dass eine Bestrafung nicht als erforderlich angesehen wurde.“
Wenngleich Gericht und Staatsanwaltschaft in Übereinstimmung mit dem Sachverständigengutachten der Meinung seien, dass die Prüfungspflichten nicht eingehalten wurden, war doch zu beachten, dass der Unfall mit der Walze zweifelsfrei vermeidbar und vorhersehbar sein muss, wenn ein Schuldvorwurf erhoben werden soll. „Wenn eine etwaige Ordnungswidrigkeit vorliegt, dann wäre sie heute strafrechtlich verjährt.“ Dass dies nach menschlichem Verständnis gerade für die Angehörigen keine Lösung ist, verstehe er sehr gut, so Ebert. Entscheidend sei jedoch die Frage, ob die Umstände des Unfalls bewirken, dass hierfür eine bestimmte Person bestraft werden muss. „Und dies hat die Staatsanwaltschaft verneint.“
Burgpreppachs Bürgermeister Karlheinz Denninger, in dessen Auftrag Willi Henig mit der Straßenwalze gearbeitet hat, verweigert eine Stellungnahme zum erhobenen Vorwurf der Hinterbliebenen, die Gemeinde stehle sich aus ihrer Verantwortung. „Hierzu gebe ich kein Statement ab. Vielleicht äußere ich mich später dazu“, lautet Denningers knappe Antwort.