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Haßfurt: Verfahren vor dem Amtsgericht eingestellt: Wer hat den Biberdamm am Albersdorfer Mühlbach entfernt?

Haßfurt

Verfahren vor dem Amtsgericht eingestellt: Wer hat den Biberdamm am Albersdorfer Mühlbach entfernt?

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    Aus Ästen, Zweigen und Schlick bauen sich die kräftigen Nager ihren Biberdamm, wie auf diesem Symbolbild. Der Damm am Albersdorfer Mühlbach wurde jedoch entfernt.
    Aus Ästen, Zweigen und Schlick bauen sich die kräftigen Nager ihren Biberdamm, wie auf diesem Symbolbild. Der Damm am Albersdorfer Mühlbach wurde jedoch entfernt. Foto: Anton Reinhardt

    4500 Euro (90 Tagessätze zu 50 Euro) sollte ein Landwirt aus dem Raum Ebern als Strafe bezahlen, weil er angeblich einen Biberdamm im Albersdorfer Mühlbach beseitigt haben soll. Er legte Einspruch ein – mit Erfolg. Das Haßfurter Amtsgericht stellte das Verfahren am Mittwoch ohne Auflagen ein. Die Kosten für das Verfahren und den Anwalt des Landwirts zahlt die Staatskasse.

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