Der Bürgermeister von Burgpreppach, Karlheinz Denninger, ist nicht mehr Eigentümer seines Sägewerks und seines Wohnhauses. Der Zuschlag im Zuge der Zwangsversteigerung an eine Bieterin aus Neuburg a.d. Donau ist rechtskräftig.
Die Beschwerdekammer des Landgerichts Bamberg hat mit Beschluss vom 14. November die sofortigen Beschwerden gegen den Zuschlag zurückgewiesen, teilte der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Bamberg, Franz Truppei, am Freitag auf Anfrage mit. Der zuständige Richter habe keine Versagungsgründe erkennen können.
Wie berichtet, war es Ende Oktober am Bamberger Amtsgericht zur Zwangsversteigerung von Denningers Immobilien gekommen. „Zum Aufruf kamen das Wohnhaus und weitere Gebäude“, hatte die Bamberger Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Göller bestätigt. Insgesamt habe es sich um neun Grundstücke gehandelt. In einem Exposé im Internet kann man noch immer nachlesen, dass neben dem Wohnhaus mit einer Wohnfläche von 331 Quadratmetern und dem Betriebsgelände mit 112 362 Quadratmetern auch das Sägewerk aus dem Jahr 1975 und eine Lagerhalle von 1982, sowie insgesamt knapp zwölf Hektar land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke versteigert wurden. Der Verkehrswert dieser Liegenschaften war vom Gericht auf exakt 450 060 Euro festgelegt worden.
Der Zuschlag beim zweiten Versteigerungsversuch erfolgte dann bei nur 270 000 Euro. Die Zwangsversteigerung angestrengt hatte die Commerzbank als größte Gläubigerin des Bürgermeisters.
Gegen den Zuschlag hatten zwei Personen, unter ihnen Bürgermeister Karlheinz Denninger selbst, das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Allerdings – wie jetzt feststeht – vergeblich. Dies hat nun zur Folge, dass das Eigentum an den Immobilien ab sofort auf die Bieterin aus Neuburg übergegangen ist.
Marktgemeinde bekommt ihr Geld
Auch auf die Schulden, die Denninger noch bei der Gemeinde Burgpreppach hatte (unter anderem gestundete Erschließungsbeiträge), hat die Rechtskraft der Zwangsversteigerung Auswirkungen. Die Verwaltungsgemeinschaft Hofheim hatte zur Sicherung der gemeindlichen Forderungen im Insolvenzverfahren die offenen Beträge beim Insolvenzgericht als vorrangig angemeldet.
Aus dem jetzt erzielten Versteigerungserlös werden der Gemeinde Burgpreppach die noch offenen Beträge beglichen, sagte der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim, Bürgermeister Wolfgang Borst. Dies gelte übrigens auch für die bislang gestundeten Erschließungsbeiträge. Denn die vom Marktgemeinderat einst beschlossene Stundung erfolgte – wie dies allgemein üblich ist – unter der Bedingung, dass bei einem Eigentümerwechsel die Beiträge fällig werden.
Nichtöffentliche Sitzung
Am Donnerstagabend befasste sich auch der Marktgemeinderat Burgpreppach in nichtöffentlicher Sitzung nochmals mit dem Fall Denninger. Dabei habe eine „lückenlose Aufklärung“ stattgefunden, heißt es in einer Pressemitteilung des Marktes, die am Freitagvormittag verteilt wurde und die von allen Mitgliedern des Marktgemeinderates (außer dem verhinderten Elmar Appel) und den Ortssprechern unterzeichnet ist.
Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass „keine bevorzugte Behandlung des Herrn Denninger stattfand“ und dass die Außenstände der Gemeinde (einschließlich der Säumniszuschläge und Mahngebühren) im Insolvenzverfahren vorrangig bedient werden und dem Markt Burgpreppach deshalb kein Schaden entstehen werde. Abschließend heißt es, „dass kein Verschulden beim 1. Bürgermeister Denninger, beim Marktgemeinderat sowie bei der Verwaltung vorlag.“