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HASSFURT: Verteidiger: „Ein pubertärer Spaß ist eskaliert“

HASSFURT

Verteidiger: „Ein pubertärer Spaß ist eskaliert“

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    Zu einer Geldstrafe, allerdings einer saftigen in Höhe von 9100 Euro, wurde vom Schöffengericht des Amtsgerichts Haßfurt ein 38-jähriger Schlosser aus dem Landkreis verurteilt. Er hatte als Betreuer des Kreisjugendrings zu Jugendlichen Kontakte geknüpft und im Jahr 2013 einen 17-jährigen Jugendlichen missbraucht. Außerdem warf ihm Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Rosenbusch weitere zwei Fälle des Verschaffens jugendpornografischer Schriften und weitere sechs Fälle der Verbreitung von pornografischen Schriften vor.

    Wie der Anklagevertreter ausführte, habe der 38-Jährige beim Kreisjugendamt als ehrenamtlicher Betreuer gearbeitet. Hier habe er das Vertrauen männlicher Jugendlicher erschlichen, mit denen er später Pornobilder- und Videos von sich und den Jugendlichen in zahlreichen Variationen gefertigt und verbreitet habe. Zum sexuellen Missbrauch des 17-Jährigen kam es, als der Angeklagte den Jungen zum Sex mit ihm und der Freundin des Angeklagten aufgefordert habe und dieser auch durchgeführt wurde. Außerdem kam es zu weiteren sexuellen Handlungen, die nach dem Gesetz einen Missbrauch darstellen. Die Jugendlichen waren zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt.

    Nach den Worten von Oberstaatsanwalt Dr. Rosenbusch war es eine ganze Menge von Bildern und Filmen, die hin und her geschickt wurden. Als Gegenleistung für die pornografischen Fotos und Filme zahlte der Angeklagte an die Opfer teilweise mehrere Geldbeträge, so dass einige Tausend Euro zusammenkamen, „belohnte“ sie mit Handy oder Musikboxen.

    Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Christian Rudolph, erklärte, dass sein Mandant ein Geständnis ablegen werde. Auf die Einvernahme von Zeugen wurde deshalb verzichtet. Der Beschuldigte sagte, dass alles, was ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurde, stimme. Die meisten Jugendlichen habe er schon lange gekannt und nicht alle auf der Freizeit kennengelernt. „Die alle verstehen das große Aufsehen, was daraus gemacht wurde, nicht“, sagte der 38-Jährige. Sie hätten mitgemacht, teilweise selbst die Initiative ergriffen und sie hätten auch keine Hemmungen gehabt. „Die kamen teilweise auf mich zu, die wollten es“, sagte der Angeklagte. Ob des umfassenden Geständnisses verzichteten sowohl Oberstaatsanwalt als auch Verteidiger auf die Einsichtnahme der von der Polizei sichergestellten Beweismittel. Der Angeklagte erklärte sich auch damit einverstanden, dass alle Beweismittel, einschließlich seines Laptops, eingezogen werden.

    Richterin Ilona Conver stellte fest, dass das Bundeszentralregister für den Angeklagten keinen Eintrag aufwies. Der Schlosser ist in einem festen Arbeitsverhältnis und in einer Beziehung. „Meine Freundin hält zu mir“, sagte er. Oberstaatsanwalt Dr. Rosenbusch sah zu Gunsten des Angeklagten dessen Geständnis. „Dadurch hat er dem Gericht Arbeit und den Zeugen peinliche Fragen erspart.“ Auch sei es ihm von den Opfern relativ leicht gemacht worden und diese wären kurz vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres gestanden. Erschwerend wäre, dass er das Vertrauen der Jugendlichen ausnutzte und die Jugendeinrichtung, bei der er als Betreuer arbeitete, auch in gewissem Sinn in Misskredit geraten könnte. Der Anklagevertreter hielt eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 70 Euro ausreichend, was er in seinem Plädoyer beantragte.

    Rechtsanwalt Dr. Christian Rudolph wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass sein Mandant ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. „Er ist damit quasi über seinen Schatten gesprungen.“ Ein Geständnis in solchen Verfahren sei eher die Ausnahme, sagte der Verteidiger. Meist würden die Angeklagten leugnen und damit den Opfern nichts ersparen. Außerdem kamen die „Opfer“ mitunter von selbst, hätten keine Hemmungen gehabt, mitzumachen. Das müsse im Urteil berücksichtigt werden. „Ein pubertärer Spaß ist eskaliert“, sagte der Anwalt. Um keinen Eintrag im Führungszeugnis zu bekommen, sollten nicht mehr als 90 Tagessätze verhängt werden, beantragte der Verteidiger. Der Angeklagte schloss sich in seinem Schlusswort den Worten seines Rechtsanwaltes an.

    Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Schlosser zu 130 Tagessätzen zu je 70 Euro. Die Richterin würdigte ebenfalls das Geständnis und den Umstand, dass die Opfer fast volljährig waren und offensichtlich freiwillig mitmachten. Das entbinde allerdings einen Erwachsenen nicht von seiner Verantwortung, sich nicht auf so etwas einzulassen, stellte die Vorsitzende fest. Das Urteil ist rechtskräftig.

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