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HAßFURT: Veterinäramt weist Geflügel-Tierhalter auf Informationspflicht hin

HAßFURT

Veterinäramt weist Geflügel-Tierhalter auf Informationspflicht hin

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    Für alle Fälle gewappnet: Mitarbeiter des Veterinäramtes bei der Vorbereitung einer Seuchenübung, (von links) Veterinärassistent Roland Hesselbach, Amtstierärztin Simone Nowak und Amtstierarzt und stellvertreten-der Leiter des Veterinäramtes Haßberge, Markus Menn.
    Für alle Fälle gewappnet: Mitarbeiter des Veterinäramtes bei der Vorbereitung einer Seuchenübung, (von links) Veterinärassistent Roland Hesselbach, Amtstierärztin Simone Nowak und Amtstierarzt und stellvertreten-der Leiter des Veterinäramtes Haßberge, Markus Menn. Foto: FOTO Moni Göhr

    Das aktuelle Seuchengeschehen in Deutschland alarmierte auch das Veterinäramt am Landratsamt Haßberge. Die Behörde erinnert deswegen alle Nutztierhalter, insbesondere von Geflügel und Schweinen daran, mit wachsamen Auge den eigenen wertvollen Tierbestand zu beobachten.

    „Bei ungeklärten oder gehäuften Todesfällen ist Vorsicht geboten und umgehend der Hoftierarzt zu verständigen“, macht Amtstierarzt und stellvertretender Leiter des Veterinäramtes Haßberge, Markus Menn, deutlich. Der jüngste Ausbruch der Geflügelpest in Mecklenburg Vorpommern, der Ausbruch der afrikanischen Schweinepest in Polen und Litauen sowie nicht zuletzt die Infektion der Wildschweine in Nachbarlandkreisen mit der Aujeszkyschen Krankheit (AK), führt die Aktualität der Problematik deutlich vor Augen – die Seuchengefahr rückt räumlich näher.

    „Wenn man es realistisch betrachtet, ist es nur eine Frage der Zeit, bis eine Tierseuche auch bei uns im Landkreis auftaucht!“, so Menn. Das möchte eigentlich niemand, deswegen weist das Veterinäramt nochmals darauf hin, dass auch die sinnvollsten Vorbeugemaßnahmen in Tierbeständen nur dann Erfolg haben können, wenn sie auch angewendet werden.

    Dazu gehören beispielsweise Hygieneschleusen in Schweinebetrieben oder die Maßgabe, dass Geflügel in Freiland- oder Feilaufhaltung nur an Stellen gefüttert werde, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es gehe nicht nur alleine darum, dass beispielsweise die Aviäre Influenza auch für den Menschen und die AK auch für den Hund zur Lebensbedrohung werden kann. Brechen Tierseuchen in Nutztierbeständen aus, so müssen Tiere getötet werden. „Das geht jedem an die Nieren“, weiß Menn. Und: „Nur, wenn wir wissen, wo Nutztiere gehalten werden, können wir im Fall der Fälle schnell und effektiv mit Schutzmaßnahmen helfen.“ Daher weist das Veterinäramt darauf hin, dass jede Haltung von Nutztieren – und dazu gehören auch Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel – dem Veterinäramt bekannt sein muss. Dies gilt auch, wenn nur ein Huhn gehalten wird. Die Anmeldung ist kostenfrei. „Es sollte selbstverständlich sein, seine Tiere bestmöglich zu schützen, deswegen sieht es Menn auch als den falschen Weg an, damit zu drohen, dass es sich bei einer Nichtbeachtung um eine Ordnungswidrigkeit handelt und mit einer Geldbuße geahndet wird.

    Für Auskünfte steht das Veterinäramt unter Tel. (09521) 27138 zur Verfügung. Infos gibt es auch unter www.hassberge.de im Bereich Bürgerservice, Verbraucherschutz/Veterinärwesen.

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