Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hof muss sich derzeit eine ehemalige Finanzdienstleisterin verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hof wirft der aus dem Landkreis Haßberge stammenden Frau unter anderem gewerbsmäßiger Betrug in 71 Fällen, Unterschlagungen, ungenehmigte Bankgeschäfte und falsche Versicherung an Eides Statt vor. Die Beweislage scheint erdrückend. Die 64-Jährige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
Der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hof, die der Redaktion vorliegt, ist zu entnehmen, dass die Frau spätestens seit dem Jahresende 2008 überschuldet war. Die Angeklagte, die ein eigenes Finanzdienstleistungsbüro betrieb und zudem Beauftragte anderer Unternehmen für Finanzleistungen war, hatte Verbindlichkeiten von über 3,37 Millionen Euro, bei einem eigenen Vermögen von 1,9 Millionen. Nachdem sie sich erheblichen Forderungen des Finanzamts Zeil ausgesetzt sah, habe sie sich entschlossen, so die Staatsanwaltschaft, das bei ihren Kunden gewonnene Vertrauen auszunutzen, um bei diesen über Darlehensverträge Anlagegelder einzusammeln. Das Geld verwendete die Frau aber für die Tilgung eigener Verbindlichkeiten und für eigene Anlagegeschäfte. Viele ihrer gutgläubigen Kunden warten noch heute vergeblich auf die Rückzahlung.
In den Jahren 2009 und 2010 habe die Angeklagte unter Verschweigen ihrer tatsächlichen Vermögensverhältnisse insgesamt 68 Darlehensverträge mit verschiedenen Personen abgeschlossen. Das Geld in Beträgen zwischen 120 und 49 000 Euro nahm sie oft in bar entgegen. Insgesamt soll die Frau so über 625 000 Euro erlangt haben. Die von der Angeklagten in Aussicht gestellten Sicherheiten waren von den Gläubigern aber nicht verwertbar. Neben den Betrügereien wirft die Staatsanwaltschaft der Frau in diesem Zusammenhang auch das vorsätzliche unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften vor.
In einem weiteren Tatkomplex geht es um die treuhänderische Anlage von insgesamt über 30 000 Euro. Die Angeklagte soll von drei Personen Geld angenommen haben, um es für sie gewinnbringend anzulegen. Stattdessen habe die Frau das Geld aber ihrem eigenen Vermögen zugeführt, um aufgelaufene Verbindlichkeiten zu begleichen.
Dritter Tatkomplex ist der Abschluss von Darlehensverträgen in der Zeit vor dem Jahr 2009. Die Angeklagte habe keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen gehabt. Trotzdem habe sie im eigenen Namen Darlehensverträge über gut 188 000 Euro und Anlageverträge über 140 500 Euro abgeschlossen.
Im vierten angeklagten Tatkomplex geht es um Unterschlagung. Die Angeklagte hatte – so die Staatsanwaltschaft – im Jahr 2012 von einer Bekannten, die sich gerade vom Ehemann getrennt hatte, zwei Goldbarren im Wert von 82 000 Euro und zudem 34 Silberbarren erhalten. Die Frau hatte nach einem sicheren Aufbewahrungsort gesucht – und die Angeklagte hatte ihren eigenen Safe angeboten. Die Bekannte, die inzwischen von Hartz IV lebt, erhielt die Barren nicht mehr zurück. Denn die Angeklagte nutzte auch das Edelmetall zur eigenen Liquiditätsbeschaffung. Sie reiste nach Liechtenstein und verkaufte dort den einen Goldbarren. Der andere Goldbarren und das Silber soll die Frau in ein von ihr eröffnetes Depot eingebracht haben. Das Edelmetall habe ihr so insgesamt einen finanziellen Vorteil von 105 000 Euro eingebracht, rechnet die Staatsanwaltschaft vor.
Am ersten Verhandlungstag legte die 64-Jährige ein weitgehendes Geständnis ab. Und mehrere Zeugen bestätigten die ermittelten Tatvorwürfe. Mit einem Urteil wird für kommende Woche gerechnet.