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HOFHEIM/HOF: Vier Jahre Gefängnis für Finanzberaterin

HOFHEIM/HOF

Vier Jahre Gefängnis für Finanzberaterin

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    Symbolbild Gefängnis
    Symbolbild Gefängnis

    Wegen zahlreicher Betrügereien ist am Montagvormittag die aus dem Haßgau stammende Finanzberaterin Edith H. zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichtes Hof, Matthias Burghardt, hat die Angeklagte des Betruges in 54 Fällen, der veruntreuenden Unterschlagung und der falschen Versicherung an Eides statt schuldig gesprochen.

    Dies teilte Claus Peter Riedelbauch, Vorsitzender Richter am Landgericht Hof und stellvertretender Pressesprecher, auf Anfrage der Redaktion mit. Riedelbauch bestätigte auch, dass der bestehende Haftbefehl gegen die Angeklagte aufrecht erhalten bleibt. Er wurde aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Bislang saß die Angeklagte in Bamberg in Untersuchungshaft ein, nach- dem die 64-Jährige während des laufenden Prozesses ohne ausreichende Begründung an einem Verhandlungstag nicht vor Gericht erschienen war.

    Die vierjährige Gefängnisstrafe wurde vom Gericht als Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt. In den Strafrahmen mit einbezogen wurde auch das Urteil des Amtsgerichts Offenbach vom 22. September 2014. Edith H. hatte dort wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrug bereits eine sechsmonatige Haftstrafe erhalten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden war. Denn die Finanzberaterin hatte zweifelhafte Anlagen bei der Betrugsfirma „Fruitfactor 24 GmbH“ aus dem hessischen Rodgau-Dudenhofen vermittelt und dafür Provision kassiert. „Fruitfactor 24“ hat über 1000 Kunden finanziell geschädigt in einer Gesamthöhe von mehr als acht Millionen Euro. Der Inhaber der GmbH, der einschlägig auch mit Gefängnis schon vorbestrafte Norbert Wöstenberg, geb. Metzler, war zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden.

    In dem Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer in Hof ging es nun erneut um Betrügereien, veruntreuende Unterschlagung und falsche Versicherung an Eides statt. Die Angeklagte hat sich im Wesentlichen geständig gezeigt.

    Die Angeklagte hatte – so die Staatsanwaltschaft – im Jahr 2012 von einer Bekannten zwei Goldbarren im Wert von 82 000 Euro und zudem 34 Silberbarren entgegengenommen. Die Frau hatte sich gerade von ihrem Ehemann getrennt und das Edelmetall als ersten finanziellen Ausgleich erhalten. Sie suchte nach einem sicheren Aufbewahrungsort für die Barren, die Angeklagte erfuhr davon – und bot ihren eigenen Safe an. Die Bekannte willigte ein. Ein Fehler, wie sich bald herausstellte, denn die inzwischen von Hartz IV lebende Frau erhielt die Barren nie mehr zurück. Die Angeklagte nutzte das Edelmetall zur eigenen Liquiditätsbeschaffung. Sie reiste extra nach Liechtenstein und verkaufte dort den einen Goldbarren. Der andere Barren und das Silber wurden ebenfalls zu Geld gemacht.

    Zudem gab die Finanzberaterin falsche Versicherungen an Eides statt ab. Als sie die Forderungen von insgesamt zwölf Gläubigern in einer Gesamthöhe von fast 605 000 Euro nicht begleichen konnte, gab sie gegenüber dem Haßfurter Gerichtsvollzieher einen in gleich mehreren Punkten falschen Offenbarungseid ab. Unter anderem verschwieg sie Uhren, Schmuck und Wertpapiere, um diese Werte der Vollstreckung zu entziehen.

    Angeklagt waren zunächst auch 71 Betrugsfälle, von denen jetzt 54 in das Urteil einflossen. Die Beraterin war seit dem Jahr 2008 massiv überschuldet. Nachdem sie sich erheblichen Forderungen des Finanzamts Zeil ausgesetzt sah, sammelte sie bei Bekannten und ihren Kunden Darlehen ein. Ihre tatsächlichen finanziellen Schwierigkeiten verschwieg die Frau dabei. Das Geld verwendete die Frau für die Tilgung eigener Verbindlichkeiten und für eigene Anlagegeschäfte.

    Ein dinglicher Arrest in das Vermögen der Angeklagten wurde über einen Betrag von 437 921,50 Euro aufrecht erhalten. In dieser Höhe gibt es, so Claus Peter Riedelbauch, Ansprüche von Geschädigten. Die Sicherungsmaßnahme soll den durch die verschiedenen Straftaten Verletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche geltend zu machen und mit einem Titel zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen in das gesicherte Vermögen auf den Weg zu bringen. Zu Beginn der Ermittlungen gegen Edith H. hatte das Amtsgericht Hof im Januar 2013 sogar einen dinglichen Arrest in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro verhängt.

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