Sind Sie schon Club-Mitglied? Nein, ich meine nicht den 1. FC Nürnberg, den Golfclub Maria Bildhausen oder den schnellstmöglich erreichbaren Swingerclub, sondern einen Raucher-Club. Die vermehren sich seit der Einführung des neuen Nichtraucherschutz-Gesetzes buchstäblich wie die Kippen auf dem Gehsteig vor der Kneipe. Getreu der bei uns weit verbreiteten Mentalität „Hurra, wir haben ein neues Gesetz, wo ist das Hintertürchen, mit dem man es umgehen kann“, von der vor allem Finanzämter ein Liedchen singen können, wird einfach aus der Kneipe ein Club und schon darf wieder geraucht werden.
Vor allem im englischsprachigen Raum haben Clubs eine lange Tradition. Exklusive Männerclubs, in die sich der Herr des Hauses verabschiedet, wenn ihm die Familie auf den Geist geht und wo er ungestört Scotch trinken, Zigarren rauchen und Männergespräche führen will. So gesehen sind Clubs im besten Sinn Reservate für den „echten Kerl“ und seine Laster.
Die „Club-Idee“ dürfte also durchaus Chancen haben in Zeiten der Emanzipation, die so manchen Mann ganz einfach überfordert – egal ob er noch raucht oder nicht.
Für die Wirte ist die Gründung eines Raucherclubs allerdings ein zweischneidiges Schwert, denn im Club gibt es keinen Getränkezwang. Der Gastronom sollte sich seine Clubberer schon genau anschauen, denn die könnten theoretisch nur noch auftauchen, um die Luft zu verpesten. Mal sehen, wieviele Club-Besitzer binnen Jahresfrist zu Nebenerwerbs-Zigarrenhändlern geworden sind.
Ganz neu sind solche gastronomischen Kniffe übrigens nicht. Im 19. Jahrhundert wurde in München vorwiegend untergäriges Bier getrunken. Dies durfte laut königlichem Dekret nur in den kalten Monaten hergestellt und bei Temperaturen zwischen vier und acht Grad gären. Damit dieses Bier auch im Sommer ausgeschenkt werden konnte, legten Brauereien an den Ufern der Isar Bierkeller an, in denen man den Gerstensaft gut kühlen konnte.
Um die Temperatur im Keller weiter zu senken, wurden Kastanien gepflanzt, die im Sommer Schatten boten. Und weil es schon immer günstig war, das Bier an Ort und Stelle zu verkaufen, kamen die Gastronomen auf die Idee, Biergärten zu gründen. Und in einen solchen Biergarten – dieses Recht gilt noch immer – darf der Gast seine eigenen Speisen mitbringen, muss nur das Bier zur Brotzeit kaufen. Aber das ist inzwischen genauso vergessen wie schon bald die Möglichkeit, nur zum Qualmen in den Raucherclub zu kommen.