Jede und jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich geregelt werden können. Doch viele Menschen weichen immer noch davor zurück, sich gedanklich mit folgenden Fragen zu befassen: "Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?", "Wer handelt und entscheidet für mich?", "Wird dann mein Wille auch beachtet?", "Wer erledigt meine Bankgeschäfte?", oder "Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?"
Damit sollte sich jede und jeder mit Eintritt in die Volljährigkeit beschäftigen. Denn: "Ab 18 Jahren braucht jeder eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung", sagt Stephan Lamprecht, Hospizkoordinator im Hospiz Verein Bamberg. Diese rechtsverbindlichen Dokumente könnten dabei helfen, ein selbstbestimmtes Leben bis zuletzt zu führen.
Differenzierte und individuelle Antworten
Seit 20 Jahren bietet der Hospiz Verein mit seiner Informationsstelle für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ein Gesprächsangebot unabhängig von Religion und Weltanschauung. Rund 10.000 solcher Informationsgespräche hat das Hospiz-Team aus ausgebildeten Ehrenamtlichen mit Unterstützung von Hauptamtlichen bisher geführt. Allein 1100 Beratungen gehen auf das Konto von Helmut Göbel, Gründungsmitglied der Informationsstelle und Hospizhelfer. "Ich habe mich selbst mit Sterben und Tod auseinandergesetzt", nennt er eine wesentliche Voraussetzung für seine Aufgabe – neben dem Absolvieren eines Grundkurses für die Beratertätigkeit.
Die Ärztin Bettina Knorr gehört zum jetzigen zehnköpfigen Team. Wie Lamprecht und Göbel, wie alle Helfenden, schafft sie es, mit Fachwissen und Empathie im Gespräch über Grenzsituationen im Leben Ängste und Befürchtungen vor einem würdelosen Sterben zu nehmen. Verunsicherung herrsche dabei oft darüber, wie rechtsverbindlich insbesondere eine Patientenverfügung im Ernstfall ist. Knorr nennt lebensverlängernde Maßnahmen und Organspende als zwei Beispiele. Die Antworten darauf müssten differenziert und individuell gefunden werden. "Auch dabei helfen wir", erklären die drei Gesprächspartner. Elementar sei es jedoch immer, "den Willen des Ratsuchenden so zu Papier zu bringen, wie er es will". Und woran sich Angehörige, Bevollmächtigte, Ärzte und Betreuende halten müssen.
Eine Notfalldose für den Kühlschrank
Das Team der Informationsstelle orientiert sich in den etwa zweistündigen Gesprächen an der vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung" vom C.H.Beck Verlag. "Ein Dokument mit Kästchen zum Ankreuzen und Platz für persönliche Ergänzungen, das für 7,90 Euro im Buchhandel und bei uns im Hospizverein gekauft werden kann", so Stephan Lamprecht. Es wäre gut investiertes Geld, denn ohne Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson werde im Bedarfsfall ein gesetzlicher Betreuender eingesetzt.
So empfiehlt die Informationsstelle des Hospiz Vereins, zum Beratungsgespräch Angehörige oder Bevollmächtigte mitzubringen. Vielfach herrsche die Auffassung vor, dass Ehemann, Ehefrau oder Kinder uneingeschränkt für einen Betroffenen entscheiden dürften, was aber so nicht zutreffe, betont Lamprecht. Kinder dürften nach dem Gesetz überhaupt nicht vertreten, Ehegatten nur in bestimmten Angelegenheiten der Gesundheitssorge, wenn der Partner diese aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit rechtlich nicht selbst besorgen könne.
Wo sollten die Vollmacht und die Patientenverfügung aufbewahrt werden? Darauf antworten Helmut Göbel, Bettina Knorr und Stephan Lamprecht mit einer praktischen Empfehlung: "In der Notfalldose im Kühlschrank!" (www.notfalldose.de). Und wem dieses kleine Gefäß nicht zusagt, kann die Dokumente bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (Postfach 080151, 10001 Berlin, www.vorsorgeregister.de) registrieren lassen.
Die Informationsstelle für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung des Hospiz Vereins Bamberg befindet sich in der Lobenhofferstraße 10a (Untergeschoss des Kinderhospizes). Terminvereinbarungen: Tel.: (0951) 955070, E-Mail: kontakt@hospizverein-bamberg.de. Bürozeiten: Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr. Für ein Informationsgespräch wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben. Spenden sind willkommen.