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HASSFURT: Vorwurf „Busen-Grapschen“: Amtsgericht spricht Rentner frei

HASSFURT

Vorwurf „Busen-Grapschen“: Amtsgericht spricht Rentner frei

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    Weil er eine 27-Jährige sexuell belästigt haben soll, musste sich ein 70-jähriger Rentner aus dem nördlichen Landkreis am Amtsgericht in Haßfurt verantworten. Am Dienstag sprach das Gericht den Angeklagten am zweiten Verhandlungstag frei, weil Richterin Ilona Conver nach der Beweisaufnahme zu viele Widersprüche sah.

    Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hat der verheiratete Angeklagte am 14. September vergangenen Jahres eine damals 27-Jährige vor deren Wohnadresse in Ebern an die Brust gegriffen und versucht, sie zu küssen. Die 27-Jährige erstattete Anzeige, sodass der Rentner einen Strafbefehl erhielt, gegen den er Einspruch einlegte. Daher kam es zur Gerichtsverhandlung, in der der Angeklagte am ersten Verhandlungstag über seinen Verteidiger Thomas Drehsen die Vorwürfe als falsch zurückwies und weitere Angaben verweigerte.

    Glückwunschkarte und Geld?

    Die Anzeigenerstatterin sagte im Zeugenstand, dass der Rentner am Tattag – ihrem 27. Geburtstag – an ihrer Wohnadresse geklingelt habe. Sie habe zusammen mit ihrer Freundin die Tür geöffnet. Der 70-Jährige habe ihr eine Glückwunschkarte und 20 Euro als Geschenk überreicht. Nach einer kurzen Unterhaltung habe er ihr an die Brust gelangt und versucht sie zu küssen. Er sei „täglich“ zu ihr gekommen und habe auch angeboten, sie in seinem Auto mitzunehmen, sagte die 27-Jährige.

    Freundin bestätigt die Aussagen

    Die Aussage der Geschädigten wurde von ihrer Freundin im Zeugenstand bestätigt. Sie habe damals daneben gestanden, als der Angeklagte ihre Freundin unsittlich an der Brust berührte und ihr einen Kuss geben wollte. Ein weiterer Zeuge gab zu Protokoll, dass der Angeklagte sein Opfer ständig verfolgt habe. Er habe ihr vor einem Supermarkt aufgelauert und auf der Straße neben ihr mit seinem Auto angehalten, um nach dem Datum ihres Geburtstags zu fragen.

    Der ermittelnde Polizeibeamte sagte vor Gericht, dass die Geschädigte Anzeige erstattet habe, weil sie sich verfolgt gefühlt habe. Sie habe das Autokennzeichen des Angeklagten genannt, wodurch seine Identität ermittelt werden konnte.

    Einschlägig vorbestraft

    Ein Unbekannter vor Gericht ist der Angeklagte nicht. Drei Vorstrafen stehen in seinem Sündenregister, davon ist eine einschlägig. Im Jahr 2012 bat er eine geistig Behinderte in sein Auto einzusteigen, um ihr dann unter die Kleidung und an die Brüste zu fassen. Zudem sollen zwei weitere gleichartige Vorfälle passiert sein, wofür der Angeklagte im Jahr 2014 zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Die Staatsanwältin sah den Angeklagte durch die „plausiblen“ Zeugenaussagen überführt und beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro.

    Kritik an Geschädigter

    Der Verteidiger verwies auf die Aussage einer der Betreuerinnen vor Gericht, die sagte, dass es die Geschädigte „mit der Wahrheit nicht so genau“ nehme. Zudem sei es fraglich, ob die Tatzeugin zum Tatzeitpunkt tatsächlich vor Ort war. Denn zu dem von der Geschädigten genannten Tatzeitpunkt war sie noch an ihrem Arbeitsplatz, beziehungsweise auf dem Heimweg. Außerdem habe sich die Geschädigte nach der Tat nicht an ihre Betreuerin gewandt, obwohl diese in der Unterkunft war.

    Der Anwalt forderte daher Freispruch für seine Mandantin, den ihm die Richterin gewährte. „Ich bin hin und her geschwankt und schließe es nicht aus, dass die Tat wie in der Anklage geschildert ablief“, sagte sie in der Urteilsbegründung. Es gebe jedoch zu viele Widersprüche, sodass es nicht für eine Verurteilung reiche. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann noch in Berufung gehen.

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