Haßfurt

Vorwurf der Tierquälerei: Junger Schäferhund litt nach Wolfskrallenoperation

Ein Hundehalter aus dem Haßbergkreis stand am Donnerstag in Haßfurt vor Gericht. War der Eingriff an dem Welpen möglicherweise unnötig oder gar rechtswidrig?
Wegen des Verdachts auf Tierquälerei stand am Donnerstag ein Mann in Haßfurt vor Gericht. Er hatte seinem jungen Schäferhund die Wolfskrallen entfernen lassen. Das Tier litt danach unter Schmerzen.
Foto: René Ruprecht | Wegen des Verdachts auf Tierquälerei stand am Donnerstag ein Mann in Haßfurt vor Gericht. Er hatte seinem jungen Schäferhund die Wolfskrallen entfernen lassen. Das Tier litt danach unter Schmerzen.

Manche Hunde haben an den Läufen sogenannte "Wolfskrallen". Diese sitzen so weit oben am Mittelfuß, dass der Hund sie nicht zum Laufen verwenden kann. Sie haben somit keine Funktion. Dennoch ist es in Deutschland verboten, sie grundlos operativ zu entfernen. Ein 51-jähriger Hundebesitzer aus dem Maintal tat es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dennoch. Und erhielt einen Strafbefehl. Gegen diesen legte er Einspruch ein, sodass er sich am Donnerstag am Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten musste.

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