Manche Hunde haben an den Läufen sogenannte "Wolfskrallen". Diese sitzen so weit oben am Mittelfuß, dass der Hund sie nicht zum Laufen verwenden kann. Sie haben somit keine Funktion. Dennoch ist es in Deutschland verboten, sie grundlos operativ zu entfernen. Ein 51-jähriger Hundebesitzer aus dem Maintal tat es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dennoch. Und erhielt einen Strafbefehl. Gegen diesen legte er Einspruch ein, sodass er sich am Donnerstag am Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten musste.
Vorwurf der Tierquälerei: Junger Schäferhund litt nach Wolfskrallenoperation

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