Manche Hunde haben an den Läufen sogenannte "Wolfskrallen". Diese sitzen so weit oben am Mittelfuß, dass der Hund sie nicht zum Laufen verwenden kann. Sie haben somit keine Funktion. Dennoch ist es in Deutschland verboten, sie grundlos operativ zu entfernen. Ein 51-jähriger Hundebesitzer aus dem Maintal tat es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dennoch. Und erhielt einen Strafbefehl.
Haßfurt
Vorwurf der Tierquälerei: Junger Schäferhund litt nach Wolfskrallenoperation
Ein Hundehalter aus dem Haßbergkreis stand am Donnerstag in Haßfurt vor Gericht. War der Eingriff an dem Welpen möglicherweise unnötig oder gar rechtswidrig?
