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Haßfurt: Warum ein 31-Jähriger für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis muss

Haßfurt

Warum ein 31-Jähriger für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis muss

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    Ins Gefängnis muss ein 31-jähriger Arbeitsloser aus dem Haßbergkreis. Das Haßfurter Amtsgericht verurteilte den Mann am Donnerstag zu zweieinhalb Jahren. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
    Ins Gefängnis muss ein 31-jähriger Arbeitsloser aus dem Haßbergkreis. Das Haßfurter Amtsgericht verurteilte den Mann am Donnerstag zu zweieinhalb Jahren. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Foto: Patrick Seeger, dpa

    Wenn der 31-jährige Hartz-IV-Empfänger aus den Haßbergen Alkohol getrunken hatte, wurde er aggressiv. Und in den Jahren 2018 und 2019 trank er viel davon – einen Kasten Bier täglich, wie er vor Gericht aussagte. Auch am 27. Februar 2018 hatte er bereits einiges intus, als er nachmittags mit einem Bekannten am Haßfurter Bahnhof wegen Geld in Streit geriet. Die Situation eskalierte. Zweimal schubste der 31-Jährige seinen Kontrahenten, der mit dem Rücken zu den Gleisen stand, sodass der schließlich ins Gleisbett fiel. Der Gestoßene konnte sich mithilfe von Augenzeugen in Sicherheit bringen, bevor der nächste Zug eintraf. Weil der 31-jährige Täter aber außerdem seine Ex-Freundin um knapp 4000 Euro gebracht und mit Scheingeschäften im Internet weitere vier Personen um rund 600 Euro betrogen hat, verurteilte ihn das Amtsgericht am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

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