In Schlangenlinien fuhr ein 41-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt am 3. Mai vergangenen Jahres mit seinem E-Bike auf der ehemaligen B 26, der heutigen Staatsstraße bei Theres, Richtung Haßfurt. Mehrere Autofahrer alarmierten die Polizei, die den anscheinend Betrunkenen wenig später anhielt um einen Atemalkoholtest mit ihm zu machen. Über das Ergebnis staunten die Beamten nicht schlecht. Denn der Test ergab 0,01 Promille im Blut des vermeintlich Betrunkenen.
"Ich habe gedacht, der hat mindestens zwei Promille intus. Er ist geschwankt, hat gelallt und musste sich in der Polizeiwache festhalten, um nicht umzufallen", sagte ein Polizistin am Mittwoch am Amtsgericht, wo sich der 41-Jährige wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verantworten musste. Sein Verteidiger Michael Schulze verwies darauf, dass sein Mandant damals keinen Alkohol getrunken hatte. Vielmehr sei er drogenabhängig und substituiert, weshalb er regelmäßig Medikamente nehmen müsse.
"Nur kurz" auf der Straße
In Schweinfurt sei er bereits einmal von Polizisten angehalten worden. Das Verfahren gegen ihn sei eingestellt worden, obwohl er ein Promille Alkohol plus Medikamente intus hatte, weshalb er im Mai vergangenen Jahres gedacht habe, er könne Rad fahren. Er sei damals nur kurzzeitig auf der Straße gefahren und habe dabei sein Handy bedient, das er als Navigationsinstrument benutzte. Daher sei er kurvenreich gefahren. Bei der nächsten Möglichkeit sei er wieder auf den Radweg gewechselt.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten ergab, dass der Angeklagte nicht nur Substitutions-Arznei im Blut hatte, sondern noch andere Medikamente geschluckt hatte, wie Anti-Depressiva und ein Beruhigungsmittel. Diese könnten sich gegenseitig beeinflussen und die Wirkung verstärken. Der Angeklagte sei daher nicht mehr in der Lage gewesen, Rad zu fahren, schloss das Gutachten.
15 Eintragungen im Bundeszentralregister
Dass der Angeklagte keinen Strafbefehl erhielt, sondern vor Gericht geladen wurde, liegt an seinem üppigen Bundeszentralregisterauszug mit 15 Eintragungen quer durch das Strafgesetzbuch, davon mehrere einschlägige Delikte: Im Jahr 2014 fuhr er mit über zwei Promille Alkohol intus mit seinem Fahrrad eine Inline-Skaterin bei Schweinfurt an. Der Anklagevertreter forderte daher eine saftige Geldstrafe in Höhe von 1725 Euro für den Hartz-IV-Empfänger. Der Verteidiger plädierte auf 1500 Euro, da die letzte Trunkenheitsfahrt schon fast sechs Jahre her sei.
Die Vorsitzende Richterin Kerstin Leitsch blieb weit unter beiden Anträgen. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 Euro, also 750 Euro. Es sei "selten, dass ein Richter alle unterbietet", meinte sie. Der Grund dafür sei, dass der 41-Jährige lange unauffällig gewesen und nur mit einem Fahrrad, nicht mit einem Auto unterwegs gewesen sei. Zudem seien die Medikamente, die er eingenommen hatte, erlaubt gewesen.