Nach fast zehnjähriger Gebührenstabilität werden in Zeil die Wassergebühren steigen. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Montag mit Wirkung zum 1. Februar beschlossen.
Die Wasserversorgung der Stadt Zeil erfolgt nach Satzungsrecht. Hier sind kostendeckende sowie nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren zu erheben. Vom Bayerischen Kommunale Prüfungsverband wurde eine Neukalkulation angemahnt. Die letzte Kalkulation, und damit die letzte Gebührenänderung, erfolgte im Jahr 2011. Mit der Gebührenkalkulation wurde eine Steuerberatungsgesellschaft beauftragt.
Im Ergebnis, so erklärte Bürgermeister Thomas Stadelmann, wurde ein notwendiges Gebührenerhöhungsvolumen pro Jahr von circa 137 000 Euro berechnet. Das entspricht 0,45 Euro je Kubikmeter. Da ein Großteil der Wasserversorgungskosten unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch entsteht, wird die Verbrauchsgebühr je Kubikmeter um 0,14 Euro von 1,85 Euro auf 1,99 Euro und die monatliche Grundgebühr für die gängisten Wasserzähler (4 m³/Std.) um 4,30 Euro von 9,80 Euro auf 14,10 Euro erhöht. Die neuen monatlichen Grundgebühren für die größeren Wasserzähler (6 m³/Std. bis 100 m³/Std.) steigen ebenfalls. Der prozentuale Anteil der verbrauchsabhängigen Gebühr verringert sich von 72 Prozent auf 65 Prozent. Zu allen Preisen kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von sieben Prozent hinzu.
Somit bedeutet die Erhöhung für einen durchschnittlichen Zwei-Personenhaushalt mit einem Verbrauch von 65 Kubikmeter eine Erhöhung von 5,06 Euro zuzüglich sieben Prozent Umsatzsteuer im Monat. Für einen durchschnittlichen Vier-Personenhaushalt mit einem Verbrauch von 140 Kubikmetern beträgt die Erhöhung 5,93 Euro zuzüglich der sieben Prozent Umsatzsteuer im Monat.
Stadtrat Dieter Köpf erklärte, selber eine Kalkulation durchgeführt zu haben. Der CSU-Stadtrat erklärte, die Beratungen des Werkausschusses nicht in Frage stellen zu wollen, der zuvor ausführlich über die Preiserhöhung beraten hatte. Grundlage waren dafür die voraussichtlichen Kosten für die nächsten Jahre einschließlich kalkulatorischer Abschreibungen und Zinsen. Dies geschah auf Empfehlung der Steuerberatungsgesellschaft, wie Bürgermeister Stadelmann feststellte.
Aufgrund seiner abweichenden Zahlengrundlage kam Köpf zu dem Ergebnis, dass die Verbrauchsgebühr nicht zu erhöhen sei und stellte einen Antrag, den Kubikmeterpreis auf dem alten Wert von 1,85 Euro netto zu belassen. Das Gremium lehnte den Antrag jedoch mit sieben zu zehn Stimmen ab. Gleichzeitig stimmten die Stadträte mit zehn zu sieben Stimmen für die Beitragsänderung und die damit zusammenhängende 10. Änderungssatzung für die Wasserabgabe.