Wenn vor dem Amtsgericht eine Verhandlung wegen Körperverletzung angesetzt ist, handelt es sich oft um eine Schlägerei in einer Disko oder Kneipe. Die kürzlich behandelte Strafsache fiel jedoch aus dem Rahmen: Auf der Anklagebank saß ein 45-jähriger Fernfahrer, weil er seine 20-jährige Tochter so geschlagen hatte, dass sie eine Gehirnerschütterung erlitt. Er wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro, also zu insgesamt 750 Euro verurteilt.
Haßfurt