Olaf Ernst ist der neue Zweite Bürgermeister in der Gemeinde Rauhenebrach. Nach dem Tod des bisherigen Amtsinhabers Alfred Bauer schlug die CSU-Fraktion im Gemeinderat Olaf Ernst vor und in der April-Sitzung wurde Ernst bei einer Enthaltung einmütig in dieses Amt gewählt. Bürgermeister Matthias Bäuerlein beglückwünschte Ernst und beide sicherten sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu.
Der für Alfred Bauer in den Gemeinderat nachgerückte Ludwig Popp übernahm die seit seinem Ausscheiden unbesetzte Funktion des Seniorenbeauftragten wieder. Dafür dankte ihm Bürgermeister Bäuerlein ausdrücklich, denn er habe dieses Amt in der letzten Amtszeit zusammen mit Rosi Keller hervorragend ausgeführt.
Allerhand Diskussionsbedarf gab es in der Sitzung, vor allem um den geplanten Mobilfunkmast bei Fabrikschleichach und das Vorhaben, einen Naturfriedhof in Rauhenebrach zu etablieren.
Standort weiter im Wald gewünscht
Dem Bauantrag, bei Fabrikschleichach einen Mobilfunkmast zu errichten, hatte der Gemeinderat im Dezember das gemeindliche Einvernehmen versagt. In der Diskussion wurde auch von den Fabrikschleichachern angeführt, dass einerseits das Vorhaben überflüssig wäre, wenn der erst vor wenigen Jahren errichtete Mast zwischen Fabrikschleichach und Karbach höher und an der richtigen Stelle gebaut worden wäre.
Wenn schon nötig, wünschte man sich einen Standort weiter im Wald. Diese Anliegen wurden zwar im Vorfeld des Bauantrags erörtert, vom Bauherrn ATC Germany Holdings GmbH im Bauantrag aber nicht berücksichtigt. Und die Gemeinde hat in diesem Stadium lediglich das Baurecht zu prüfen, daran erinnerte das Landratsamt erneut, als es im März Rückmeldung an die Gemeinde gab. Mobilfunkmasten sind privilegierte Vorhaben, weder Immissionsschutz noch Wasserrecht oder die Naturschutzabteilung des Amtes haben Einwände – sprich, der Antragsteller hat ein Recht auf Genehmigung.
So wurde dem Bürgermeister schriftlich nahegelegt, den Beschluss im Gemeinderat nochmals zu überdenken und diesen rechtskonform zu fassen. Mit von Amts wegen ersetzten ablehnenden Beschlüssen hat der Gemeinderat Rauhenebrach Erfahrung, zur Regel will man das aber offenbar nicht machen. So wurde der Bauantrag bei drei Gegenstimmen befürwortet.
Schon länger beschäftigt sich der Gemeinderat auch mit dem Vorhaben eines örtlichen Bestattungsunternehmens, einen Naturfriedhof in einem Abschnitt des Gemeindewaldes zu errichten. Ein zunächst untersuchtes Waldstück bei Obersteinbach wurde wieder verworfen, unter anderem, weil dort wegen der hohen Buchen-Dichte die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden kann.
Besser geeignet scheint eine Waldspitze zwischen Geusfeld und Wustviel. Vor allem wegen der gut einen Kilometer langen Zufahrt über Flurwege sieht Bürgermeister Matthias Bäuerlein zwar durchaus Interessenskonflikte mit Landwirtschaft und Jagd, doch er sehe es als Aufgabe an, hier Ausgleich zu schaffen. Auch dem Betreiber sei es bewusst, dass er entsprechende Vereinbarungen schließen muss und das auch Geld kostet.
Gemeinderat Hermann Hotz machte als Ortsobmann nochmals die Bedenken der Landwirte deutlich. Vor allem ging es dabei um die Wege, die die Landwirte mitfinanziert hätten und über den Jagdpachterlös auch instand halten. Der Jagdpächter habe bereits angekündigt, dass er nach Errichtung der Trekkingplätze eine weitere Beeinträchtigung durch einen Waldfriedhof nicht akzeptieren und die Jagd dann kündigen werde. Das konnte Gemeinderätin Petra Diener nicht nachvollziehen. Ihre eigene Jagd liegt am Zabelstein "und da ist richtig viel Freizeitnutzung zu allen Zeiten. Da muss man sich halt arrangieren", so ihr Fazit.
Große Nachfrage innerhalb der Bevölkerung
Dass sich zunehmender Verkehr von Angehörigen entwickelt, je mehr Bestattungen dort stattfanden, konnte sich Erwin Weininger nicht vorstellen, denn die Gedenkkultur wandle sich ebenso wie die Bestattungskultur. Robert Brühl und Olaf Ernst erinnerten daran, dass es doch in der Bevölkerung eine große Nachfrage nach einer Waldbestattungsmöglichkeit innerhalb der Gemeinde gebe. Hier habe man es in der Hand, dass dies durch einen örtlichen Unternehmer umgesetzt wird und nicht durch eine überregionale "Kette". Zudem gehe es zum jetzigen Zeitpunkt ja um die Grundsatz-Entscheidung. Die fiel dann bei drei Gegenstimmen für das Vorhaben.