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Sand am Main: Sand am Main: Wer darf Wasser entnehmen und wofür?

Sand am Main

Sand am Main: Wer darf Wasser entnehmen und wofür?

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    Über den aktuellen Sachstand zur geplanten Querungshilfe am Rewe-Markt in der Zeiler Straße diskutierte der Sander Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag.

    Nach Rücksprache mit der Verkehrsbehörde am Landratsamt ist nach der Richtlinie für Querungshilfen eine Frequenz von 70 bis 80 Personen pro Stunde erforderlich. Diese Zahl wird nicht zu erreichen sein, egal, wann gezählt wird, erklärte Bürgermeister Bernhard Ruß.

    Nach einer längeren Diskussion waren sich die Gemeinderäte einig, dass die bisher angedachte Lösung so nicht weiterverfolgt werden soll, sondern über eine Alternative nachgedacht werden muss. Bastian Hümmer (SPD) nannte als Beispiel die Brückenstraße in Haßfurt, in der es trotz des dort fahrenden Schwerlastverkehrs trotzdem eine kleine Querungshilfe gibt. Daran will sich jetzt auch die Gemeinde Sand orientieren.

    Wegen der wasserrechtlichen Genehmigung für eine Bewässerungsanlage aus dem Gemeindebrunnen in die Weinberge fand kürzlich eine Besprechung mit dem Wasserwirtschaftsamt statt, informierte Bürgermeister Ruß. Bei der Organisation der Bewässerung ergeben sich drei Ebenen: Ebene 1 Grundwasser (Baggersee): Zuständigkeit beim WWA bis zur Pumpe; Ebene 2 Brunnen: übernimmt das Wasser als Besitzer, organisiert über Beregnungsgemeinschaft das Verteilen des Wassers (Beteiligte: Gemeinde, Landwirte, Winzer); Ebene 3: Leitung in die Weinberge (Beteiligte: Winzer). Geklärt werden muss nun, wer zur Wasserentnahme berechtigt ist und für welchen Zweck das Wasser verwendet werden darf. Außerdem steht noch die Frage offen, was mit den Winzern passiert, die sich nicht der Beregnungsgemeinschaft anschließen.

    Zur Frage des Brandschutzes äußerte sich Kreisbrandrat Ralf Dressel in einer E-Mail. Für den Brandschutz der Wälder kann durch die Feuerwehr Wasser entnommen werden, wenn die Wassermenge ausreichend ist und an geeigneten Stellen die Entnahme erfolgen kann. Seitens des Freistaates Bayern werden im Bereich der Feuerwehrförderung keine Löschwasserversorgungseinrichtungen gefördert.

    Zum Leitungsverlauf gibt es Forderungen des Landratsamts Haßberge. Die Bereiche Himmelsbühl und Kronberg liegen im Landschaftsschutzgebiet. Für die Durchleitung ist eine naturparkrechtliche Erlaubnis erforderlich. Zur Beurteilung wird eine aussagekräftige Planung zu Lage, Stärke der Leitung, Verlegungstiefe usw. benötigt. Geklärt werden muss mit dem Landratsamt auch die Durchleitung durch die Gräben in der Zeller und Knetzgauer Straße. Dazu wurden bisher Bedenken angemeldet. Eine Querschnittsminderung dürfe auf keinen Fall stattfinden. Bei der weiteren Planung solle eine neue Durchführung angestrebt werden.

    In den nächsten Schritten muss nun die Organisation der Beregnungsgemeinschaft geklärt werden, die die Wasserförderung aus dem Brunnen und die Verteilung des Wassers zur Aufgabe hat. Außerdem muss eine Bewässerungsgemeinschaft durch die Winzer gegründet werden, die für Planung, Bau und Betreiben einer Bewässerungsanlage zuständig ist. Dann kann ein Förderantrag an die Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim gestellt werden.

    Für den Ersatz des in die Jahre gekommen Steyr-Schleppers muss ein Ersatzfahrzeug für den Bauhof beschafft werden. Der Gemeinderat beschloss einen Höchstbetrag von 140 000 Euro, der den Anschaffungspreis nicht übersteigen darf. Die Auswahl wird nach Prüfung aller Angebote mit Beratung durch die Bauhofmitarbeiter und den Bauausschuss erfolgen.

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