"Wer nicht hören will, muss fühlen!" Mit diesen Worten begründete Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot, warum er einen 33-jährigen Arbeitslosen zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilte. Angeklagt war dieser wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Insbesondere die Tatsache, dass er in der Vergangenheit bereits neun Mal genau wegen derselben Straftaten rechtskräftig verurteilt worden war, gab den Ausschlag für diese drastische Strafe.
Haßfurt