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HASSFURT: Wintergarten wurde zum Albtraum

HASSFURT

Wintergarten wurde zum Albtraum

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    Symbol Schlafwandler, schlafwandeln
    Symbol Schlafwandler, schlafwandeln Foto: OSTILL (iStockphoto)

    Der Kauf eines Wintergartens bei einem Händler aus Thüringen brachte einem Ehepaar aus den Haßbergen kein Glück. Der Verkäufer baute den Wintergarten zur Hälfte auf, um sich danach nicht mehr blicken zu lassen. Nach Ansicht von Fachleuten ist das gelieferte Holz minderwertig. 10 700 Euro zahlte das Ehepaar an. 17 119 Euro sollte der Wintergarten insgesamt kosten. Als der Händler sich nicht mehr sehen ließ und weder telefonisch noch per Einschreiben erreichbar war, zeigte das Paar den 49-Jährigen an, der sich daher im Juni vergangenen Jahres – nicht zum ersten Mal – vor dem Amtsgericht wegen Betrugs verantworten musste.

    Am ersten Verhandlungstag im Juni 2017 stellte das Gericht das Verfahren ein mit der Auflage, dass der Handwerker 5000 Euro an das Ehepaar zurückzahlt, was der 49-Jährige nicht tat. Ein Fehler, denn das Gericht verurteilte den säumigen Zahler am Freitag zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Als Auflage muss er nun 6700 Euro an die Geschädigten zurückzahlen, was durch „Einziehen von Wertersatz“ nach Paragraph 73 des Strafgesetzbuchs erfolgen soll.

    Auftraggeberin war nur mit Bademantel bekleidet

    Vor Gericht gab der Angeklagte an, er habe die 5000 Euro damals nicht gezahlt, da er von den Geschädigten „aufs Übelste beleidigt“ worden sei. Vor Gericht hatte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag ausgesagt, die Auftraggeberin sei teilweise nur im Bademantel gekleidet aufgetreten und habe ihm angeboten „eine zu rauchen“. Er sei in der Folgezeit nachts im Schlaf gewandelt und habe von ihr geträumt. Seine Frau habe das mitbekommen und sei eifersüchtig geworden, weshalb er die Baustelle abgebrochen habe.

    Diese Aussage fasste das geschädigte Ehepaar als Verleumdung auf, worauf es zu der verbalen Auseinandersetzung kam. Der Angeklagte behauptete weiter, dass er Holz im Wert von 4500 Euro geliefert habe und dass Vorkasse im Baugewerbe üblich sei. Die geschädigte Auftraggeberin sagte, der Angeklagte habe nach der ersten Anzahlung von 4000 Euro im April 2016 weitere 5800 Euro im Mai 2016 haben wollen, um dafür Fenster zu kaufen.

    Telefoniert statt gearbeitet

    Er habe sie dabei unter Druck gesetzt und gedroht, nicht mehr weiterzuarbeiten, sollte er das Geld nicht erhalten. Die Fenster seien jedoch nie gekommen. Am 13. Juni habe sie ihm weitere 900 Euro in bar gegeben. Am 15. Juni sei er zum letzten Mal da gewesen, habe viel telefoniert, nur ein bis zwei Stunden gearbeitet und Flaschen herumliegen lassen. Sie sei durch den Fall erkrankt und habe mehrere Wochen im Krankenhaus verbracht.

    Laut Bundeszentralregisterauszug seien die Geschädigten aus den Haßbergen kein Einzelfall. Achtmal sei der Angeklagte bereits vorbelastet, viermal wegen Betrugs. Der Handwerker ging jeweils ähnlich vor. Auch Diebstahl, Steuerhinterziehung und Entfernen vom Unfallort habe der Angeklagte in seinem „Portfolio“. Bislang habe es nur Geldstrafen gegeben. Doch damit sei es nun vorbei.

    Vom "Sie" zum "Du" und wieder zurück zum "Sie"

    Der Staatsanwalt forderte eine achtmonatige Bewährungsstrafe plus 1500 Euro Geldauflage für einen gemeinnützigen Zweck sowie die Rückzahlung von 6700 Euro an die Geschädigten. Verteidiger Tilman Fischer forderte Freispruch für seinen Mandanten. Der habe ja eine Arbeitsleistung erbracht. Eine Schadenshöhe sei nur schwer feststellbar. Zudem hätten die Geschädigten keine Zivilklage eingereicht.

    Richterin Ilona Conver sah einen „bedingten Vorsatz des Betrugs“. Aufgrund seiner klammen Finanzlage habe der Angeklagte die Vorauszahlungen gerne mitgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Übrigens die verfeindeten Parteien – der Angeklagte und die Geschädigten – waren bereits per Du. Das ist nun aber vorbei: „Ab jetzt nur noch per Sie“, bestand der Angeklagte auf der Anklagebank.

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