Eine Änderung wird es bei den zukünftigen Seniorenweihnachtsfeiern in der Gemeinde Wonfurt geben. Statt wie bisher bei 65 Jahren liegt ab sofort das Mindestalter für die Teilnahme bei 70 Jahren. Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Dem vorausgegangen war eine Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses, der feststellte, dass rund 120 Seniorinnen und Senioren an der letztjährigen Feier in Wonfurt teilnahmen und eine Bewirtung für eine so große Anzahl Personen bei der Austragung der Weihnachtsfeier in den Ortsteilen Steinsfeld oder Dampfach aus Platzgründen nicht möglich sei.
Um Anmeldung bei der Verwaltung gebeten
Die Seniorenweihnacht findet im turnusgemäßen Wechsel jeweils in einem anderen Ortsteil statt. In Zukunft ist die Teilnehmerzahl je nach vorhandenem Platzangebot begrenzt. Im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft wird öffentlich eingeladen und um eine Anmeldung bei der Verwaltung gebeten.
Während der Corona-Pandemie wurden von der Gemeinde Wonfurt für den Kindergarten im März 2022 sieben Luftreiniger gekauft. Die Gemeinde hat hierfür Fördermittel aus der "Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe" in Höhe von 12.500 Euro erhalten.
Verkauf erst ab April möglich
Die Restkosten wurden dem Caritasverein in Rechnung gestellt und von der Gemeinde Wonfurt mit 50 Prozent bezuschusst. Der Caritasverein nutzt diese Geräte nun nicht mehr und möchte versuchen, sie zu verkaufen. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen zu, mit der Auflage, dass der Verkauf erst ab April 2025 erfolgt, da dann die Zweckbindungsfrist von mindestens drei Jahren ab Inbetriebnahme abgelaufen ist.
Die Jagdgenossenschaft Steinsfeld hat in den Jahren 2021 und 2022 Instandsetzungsarbeiten an Flurwegen und im Jahr 2023 Grabenreinigungen durchgeführt. Die Gesamtkosten betrugen 7.755 Euro. Aufgrund eines Zuschussantrages der Jagdgenossenschaft bezuschusst die Gemeinde die angefallenen Kosten mit 25 Prozent.