Weil er einen 17-jährigen Rollerfahrer im Juni des letzten Jahres am Hals gewürgt hatte, erhielt ein 45-jähriger Fliesenleger aus dem Landkreis einen Strafbefehl über 700 Euro. Der Mann legte dagegen Widerspruch ein und schilderte nun seine Version der Geschehnisse vor dem Amtsgericht Haßfurt.
Nach einem Kneipenbesuch und dem Konsum einiger Gläser Bier war der Angeklagte mit seiner Frau am späten Abend auf dem Heimweg. Auf einem engen Fußweg kam ihm der Rollerfahrer mit seiner 16-jährigen Freundin entgegen. Er habe ihn angehalten und darauf hingewiesen, dass das Fahren auf dem Fußweg verboten sei, betonte der Mann. Dabei habe er den 17-Jährigen nur an der Schulter angepackt. Keinesfalls habe er ihn am Hals berührt oder gewürgt.
Dem widersprach jedoch der Rollerfahrer. Nachdem er von dem Angeklagten angehalten worden sei, habe der ihn angebrüllt, am Hals gepackt und für zehn bis 20 Sekunden gewürgt.
Als Beweis legte der Jugendliche Fotos seines Halses vor, die seine Freundin kurz nach der Tat gemacht habe. Darauf waren rote Flecken im Halsbereich zu erkennen. Die Schmerzen wären zwar nicht so schlimm gewesen und waren am Tag darauf schon wieder vorbei, aber „entsetzt“ sei er schon gewesen, dass so etwas passieren kann. Deshalb habe er sich zur Anzeige entschlossen. Seine Freundin, die auf dem Rücksitz des Rollers saß, bestätigte als Zeugin die Aussage ihres Freundes.
Richter Roland Wiltschka hielt die Ausführungen der beiden Zeugen und die Beweisfotos für glaubhaft und empfahl dem Angeklagten, den Einspruch zurückzunehmen und auf die Aussage der Ehefrau des Angeklagten zu verzichten, um diese nicht in eine Falschaussage hineinlaufen zu lassen. Nach kurzer Unterredung mit seinem Verteidiger entschied sich der Angeklagte aber, die Verhandlung weiterzuführen.
Seine Frau sagte anschließend ebenfalls aus, ihr Mann habe sein vermeintliches Opfer nur an der Schulter, keinesfalls am Hals angepackt. Nach der Zeugenaussage der Ehefrau fuhr Verteidiger Roland Sternisko ein weiteres Geschütz auf. Er stellte einen Beweisantrag, in dem er bezweifelte, dass die Flecken am Hals des Geschädigten durch Würgen entstanden sind. „Kann es auch ein Knutschfleck gewesen sein?“, stellte er als Möglichkeit in den Raum. Ein gerichtliches Gutachten des rechtsmedizinischen Instituts Würzburg soll dies nun klären. Der Richter wies darauf hin, dass die Kosten dafür wesentlich höher sind, als der ursprüngliche Strafbefehl selbst. Doch dies schien den Angeklagten nicht zu beeindrucken.
Die Verhandlung wird fortgesetzt.