Der Freistaat Bayern zieht endlich mit den übrigen Bundesländern gleich, die diese Praxis schon seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes 2001, das das frühere Bundesseuchengesetz ablöste, so handhabte. Knackpunkt war hierzulande die Auslegung der Paragrafen 42 und 43, in denen die "Gewerbsmäßigkeit" der Tätigkeit geregelt ist. Bayern vertrat bisher die Auffassung, dass bei Vereinsfesten Geld verdient wird, diese also unter den Begriff "gewerbsmäßig" fallen und daher eine Gesundheitsbelehrung für die Helfer nötig ist. Ab dem 28. Februar sind die ehrenamtlichen Helfer befreit, die vereinzelt und nur ab und zu bei solchen Festen mitarbeiten.
Allerdings: Wenn ein Verein beispielsweise sein Sportheim selbst betreibt, wofür eine Gaststättenkonzession nötig ist, und das regelmäßig geöffnet hat, muss er seine Helfer wie jede andere Gaststätte auch zur Gesundheitsbelehrung schicken. Denn geblieben ist - auch ohne Belehrung - für den Veranstalter das Haftungsrecht. Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt.
Solche Informationen sowie hygienische Verhaltensmaßregeln, Krankheiten, die Verbote nach sich ziehen, oder der richtige Umgang mit Lebensmitteln, in denen sich besonders leicht Krankheitserreger vermehren, sind in einem neuen Merkblatt zusammengestellt. Das wird vom Gesundheitsamt den Gemeinden geschickt, die den Leitfaden wiederum an die Vereine weitergeben sollen, wenn diese bei der Gemeinde ein Fest anmelden.
Statt gut gefüllter Turnhallen, in denen ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt Hunderte von Vereinshelfern bei der Erstbelehrung instruierte, erhält nun jeder potenzielle Würstchengriller, Bierzapfer und - neu ! - auch Kuchenbäcker eine schriftliche Information an die Hand. Der bisherige Belehrungsnachweis, häufig ein graues Heft mit dem Titel "Gesundheitspass", entfällt also. So aufwändig das bisherige Verfahren für Vereine auch war, so positiv werden die alten Belehrungen von den Fachleuten gesehen. Das Hygienebewusstsein sei bei den Vereinen mittlerweile ziemlich hoch aufgehängt, heißt es da. Die Leute hätten größtenteils verinnerlicht, wie sie mit den Lebensmitteln umgehen müssen, dass sie die Kuchen frisch zubereitet und gut gekühlt halten müssen.
Für das Gesundheitsamt ändert sich mit der neuen Regelung wenig: Die meisten Belehrungen wurden sowieso durch die 70 beauftragten Ärzte, häufig selbst Vereinsmitglieder, erledigt, die oft den Organisationen auch die Kosten erließen. Große Gebührenausfälle muss das Gesundheitsamt daher nicht beklagen. Freuen kann es sich eher mit den Festveranstaltern. Und zwar über die reduzierte bayerische Bürokratie.