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BURGPREPPACH: Zwangsversteigerung: Bürgermeister-Anwesen unterm Hammer

BURGPREPPACH

Zwangsversteigerung: Bürgermeister-Anwesen unterm Hammer

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    „Es war eine Situation, die sich niemand wünscht und die man auch keinem andern wünscht. Da kann niemand schadenfroh sein.“ Seinen Namen will der Mann aus dem oberen Haßgau nicht in der Zeitung lesen. Die Situation, die der beschreibt, spielte sich vor einigen Tagen am Amtsgericht in Bamberg ab. Wie er, waren etliche Einwohner der Region und insbesondere aus der Marktgemeinde Burgpreppach anwesend, als das Anwesen von Burgpreppachs Bürgermeister Karlheinz Denninger unter den Hammer kam.

    Was seitdem für Unruhe in der Marktgemeinde sorgt: Bei der Zwangsversteigerung wurde bekannt, dass der Bürgermeister auch bei der Gemeinde Burgpreppach in der Kreide steht. „Mit rund 70 000 Euro“, wie einer der Zuschauer der Versteigerungsaktion in Bamberg gegenüber dieser Zeitung berichtet.

    Im Zuge der Zwangsvollstreckung wurden gleich mehrere Grundstücke von Denninger zur Zwangsversteigerung aufgerufen. „Zum Aufruf kamen das Wohnhaus und weitere Gebäude“, bestätigt die Bamberger Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Göller auf Anfrage dieser Zeitung. Insgesamt habe es sich um neun Grundstücke gehandelt.

    In einem Exposé im Internet kann man nachlesen, dass neben dem Wohnhaus mit einer Wohnfläche von 331 Quadratmetern und dem Betriebsgelände mit 112 362 Quadratmetern auch das Sägewerk aus dem Jahr 1975 und eine Lagerhalle aus dem Jahr 1982, sowie insgesamt knapp zwölf Hektar land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke versteigert wurden. Der Verkehrswert dieser Liegenschaften wurde vom Gericht auf exakt 450 060 Euro festgelegt. Die Zwangsversteigerung angestrengt hatte die Commerzbank als größte Gläubigerin des Bürgermeisters.

    Es handelte sich bereits um den zweiten Versteigerungstermin. Beim ersten Termin, so Göller weiter, hatte es noch keinen Zuschlag gegeben. Beim jüngsten Termin waren neben den Zaungästen aus der Region Hofheim/Burgpreppach tatsächlich einige ernsthafte Interessenten erschienen, die offenbar auf ein Schnäppchen hofften. Denn während bei einem ersten Versteigerungstermin mindestens Siebenzehntel des Verkehrswertes geboten sein müssen, fällt diese Grenze beim zweiten Versuch schon auf Fünfzehntel.

    Den Zuschlag habe eine Bieterin aus Neuburg a.d. Donau erhalten, die von der Versteigerung aus dem Internet erfahren habe, berichten Besucher der Verhandlung. Der Zuschlag fiel bei einem Gebot von 270 000 Euro, teilt die Amtsgerichtsdirektorin mit.

    Allerdings ist der Zuschlag noch nicht rechtswirksam, die Bieterin folglich auch noch nicht die neue Eigentümerin der Immobilien. Gudrun Göller: Gegen den Zuschlag sei das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt wurde. Die Angelegenheit werde nun eine Instanz höher am Landgericht Bamberg behandelt. Es werde geprüft, ob es bei der Versteigerung Verfahrensfehler gegeben habe oder nicht. Habe es tatsächlich Fehler gegeben, dann werde die Versteigerung aufgehoben und es müsse ein neuer Termin angesetzt werden. Stelle sich bei der Überprüfung heraus, dass bei der Zwangsversteigerung alles korrekt gelaufen sei, dann werde der Zuschlag gültig und die Meistbietende sei automatisch die neue Eigentümerin.

    Diskussionen gibt es unterdessen in der Gemeinde, ob denn die hohen Zahlungsrückstände, die Denninger bei der Marktgemeinde offenbar für nicht bezahlte Grundsteuern und Erschließungsbeiträge hat, auch die Zustimmung des Marktgemeinderats hatten. Dazu Bürgermeister Karlheinz Denninger auf Anfrage dieser Zeitung: „Die Forderungen sind gestundet und alle Stundungen sind im Gemeinderat abgesegnet worden.“ Mehr wolle er aber dazu nicht sagen, machte Denninger deutlich.

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