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HASSFURT: Zweifelhafte TÜV-Plakette für Rostlaube

HASSFURT

Zweifelhafte TÜV-Plakette für Rostlaube

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    (nibo) Ein TÜV-Prüfer aus dem Landkreis musste sich am Freitag vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten, weil er im Juli 2010 einem durchgerosteten und damit nicht verkehrssicheren Lkw eine Plakette erteilt haben soll. Der Vorwurf lautete deshalb auf eine so genannte Falschbeurkundung im Amt. Der 18 Jahre alte Mercedes Benz war kurze Zeit nach der Prüfung von der Polizei angehalten worden. Den Beamten war dabei der schlechte Zustand des Fahrzeugs aufgefallen. Der vorgelegte TÜV-Bericht besagte jedoch, dass Mängel am Fahrzeug zwar festgestellt, aber sofort in der Werkstatt um die Ecke behoben wurden. Daher erteilte der 60-jährige Angeklagte die Plakette.

    Das ließ die Polizei stutzen. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten kam dann auch zu dem Schluss, dass der Lkw erhebliche Mängel hat und so auf keinen Fall am Straßenverkehr teilnehmen darf. Ein Zeuge, der die kurzfristige Reparatur am TÜV-Tag durchgeführt haben will, verhedderte sich zudem in Widersprüche. Er machte wechselnde Angaben, an welcher Stelle er geschweißt haben will. In dem Bereich der Ladeklappe, der laut dem Angeklagten hätte geschweißt werden müssen, konnte Gutachter Volker Fürbeth jedenfalls keine Schweißnaht entdecken.

    Die Krux des Gutachtens war allerdings, dass es aufgrund von Fotos erstellt wurde, die erst vier Wochen nach der TÜV-Prüfung geschossen wurden. An diesen vier Wochen entbrannte im Gerichtssaal dann eine lebhafte Diskussion. Der Angeklagte bestand darauf, dass der Laster zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht so dermaßen rostzerfressen war, wie es die Bilder zeigen. Dieser Meinung waren auch der Mechaniker sowie der Mann, dessen Lebensgefährtin der Lkw gehört. Auf den Fotos sind Teile der hinteren Ladeklappe komplett durchgerostet und es fehlt ein Scharnier. „Das muss zwangsläufig in den nächsten Wochen durchbrechen“, sagte Fürbeth.

    Dass sich der Rost über nur vier Wochen zwischen TÜV-Prüfung und Gutachten so stark ausgebreitet haben kann, hielt Fürbeth für schlicht unmöglich. Zumal der ganze Sachverhalt im Sommer spielt – wo sich der Rost bekanntlich aufgrund der Trockenheit langsamer voranfrisst.

    Richter Roland Wiltschka bezeichnete den TÜV-Bericht „als kein Ruhmesblatt“. Dennoch konnte dem Angeklagten kein Vorsatz nachgewiesen werden. Weil der Prüfer im Falle einer Verurteilung zudem mit erheblichen beruflichen Konsequenzen rechnen müsste, einigte man sich auf die Einstellung des Verfahren und eine Zahlung von 1500 Euro zugunsten der Staatskasse.

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