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Wiesenbronn: "Ablasshandel" ist nicht erlaubt

Wiesenbronn

"Ablasshandel" ist nicht erlaubt

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    In der letzten Ratssitzung  in diesem Jahr beschäftigte sich der Wiesenbronner Gemeinderat ein weiteres Mal mit Verstößen gegen den Bebauungsplan im Baugebiet "Am Königlein". Die Ratsmitglieder waren sich einig, dass die rechtlichen Vorgaben von allen Bauwerbern eingehalten werden müssen, weshalb drei Anträge auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Bereich des genannten Baugebiets geschlossen abgelehnt wurden.

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