Die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab dem 1. Januar 2025 für den Markt Großlangheim erfolgte in der Sitzung des Marktgemeinderates am Dienstagabend einstimmig. Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) bleibt es bei 260 Prozent. Bei der Grundsteuer B (Grundstücke) erfolgte eine Absenkung auf 150 Prozent. Bürgermeister Peter Sterk erinnerte daran, dass die Grundsteuer A und B seit 1974 gleichbleibend bei 260 Prozent lag und im Vergleich mit Gemeinden des Landkreises Kitzingen und auch im bayernweiten Vergleich weit unter dem Durchschnitt liege.
Großlangheim