Erst in der Aprilsitzung des Marktbreiter Stadtrats wurde die Veränderungssperre für den Bebauungsplan Mühlsteige bis zum Jahresende verlängert. Am Montag lag dem Bauausschuss ein Antrag zum Bau eines Pools vor, der unter normalen Umständen genehmigungsfrei ist. Die Räte stimmten dem Vorhaben zu.
Die Verhängung einer Veränderungssperre ist eine gravierende Maßnahme, denn in dem entsprechenden Gebiet dürfen keine Bauarbeiten mehr durchgeführt werden. Allerdings können Ausnahmen erteilt werden, wenn keine überwiegend öffentlichen Belange entgegen stehen. Hintergrund für die Veränderungssperre vor zwei Jahren war zum einen ein jahrelanger Streit mit einem Bauwerber, der in diesem Bereich Mehrfamilienhäuser errichten wollte, zum anderen das Alter des Bebauungsplans, der eine Aktualisierung nötig machte. Nur mit der harten Maßnahme der Veränderungssperre glaubte der damalige Stadtrat, die Lage weitgehend im Griff zu haben.
Da die Sperre nach zwei Jahren ausläuft, wurde sie im April verlängert, denn das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Um zu klären, ob eine Ausnahme möglich ist, hat das Bauamt der VG Markbreit das Landratsamt um Stellungnahme gebeten. Das bestätigte grundsätzlich die verfahrensfreie Errichtung eines Pools, aufgrund der Sperre sei aber eine Ausnahmegenehmigung nötig.
"Wir genehmigen gerne vieles oder fast alles, aber bitte an die Vorschriften halten."
Harald Kopp, Bürgermeister
Die könne erteilt werden, wenn keine "überwiegend öffentlichen Belange" entgegen stehen. Wenn das Vorhaben nicht denjenigen städtebaulichen Gründen entgegen steht, die Anlass für die Veränderungssperre waren, spreche aus Sicht des Landratsamts nichts gegen die Zulassung einer Ausnahme. Das müsse allerdings von der Stadt geprüft werden. Wenn die Kommune zustimme, was mit der Entscheidung des Bauausschusses aus so geschah, könne das Landratsamt eine Ausnahme genehmigen.
Keine Bedenken hatten die Räte zumUmbau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Ochsenfurter Straße in ein Mehrfamilienwohnhaus. Für das Einzeldenkmal wurde der erforderliche Antrag nach dem Denkmalschutzgesetz eingereicht. Allerdings stellte die Verwaltung bei der Prüfung fest, dass das Landratsamt bereits bei einem Bauantrag im Jahr 1969 die Nutzung eines Flachdaches als Balkon auf einem Nebengebäude untersagt hatte. Hier müsste die Behörde den Bescheid aufheben, denn ein Balkon wurde beantragt.
Geprüft wird, ob mit dem Bauvorhaben bereits begonnen wurde. Bürgermeister Harald Kopp dazu: "Wir genehmigen gerne vieles oder fast alles, aber bitte an die Vorschriften halten und auch nicht vorzeitig beginnen."
Im Bereich Spitzwasen soll eine Waschhalle für Wohnmobile entstehen. Da die Halle einem bestehenden Gewerbebetrieb zugeordnet werden kann und sich zudem dort bereits ein nicht überdachter Waschplatz befindet, stimmten die Räte zu. Auflagen und Ausnahmen erteilt allerdings das Landratsamt.