Der Vorwurf im Strafbefehl war nicht ohne: Weil er ihm angeblich Geld schuldete, soll ein 49-Jähriger einen Bekannten im Eingangsbereich eines Supermarktes bedroht haben. Gleichzeitig soll er dessen farbigen Stiefsohn mit dem um ein unschönes Adjektiv ergänztes "N-Wort" rassistisch beleidigt haben. Der Handwerker wurde angezeigt. Er bekam einen Strafbefehl und sollte 4200 Euro (60 Tagessätze zu 70 Euro) zahlen. Er legte Einspruch ein. Mit Erfolg, wie die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen zeigte.
Kitzingen