Die Mühlen der Gerechtigkeit drehen sich zuweilen im gleichen Tempo wie die Bagger beim Mainausbau. Wenn beides zusammenkommt – wie bei einem Zivilprozess um die Arbeiten im Fluss zwischen Randersacker und Dettelbach – wird's sehr zäh. Immerhin hat der Rechtsstreit zwischen den Partnern einer seit rund 15 Jahren existierenden Verfüllgemeinschaft nun ein Zwischenergebnis: Die Kitzinger Firma LZR unterliegt in einer Prozess-Etappe, bei der es vorerst um rund 1,1 Millionen Euro geht.
„Wir sehen dieser ganzen Geschichte gelassen entgegen.“
Hermann Reifenscheid LZR-Geschäftsführer
Bei der Geschichte ist ein Ende nicht absehbar. Die Anwälte der Gegenseite – unter anderem die Stadt Dettelbach – bejubeln in einer Pressemitteilung zwar einen „ersten Erfolg in der Millionenklage gegen Lenz-Ziegler Reifenscheid GmbH“, dürfen sich aber nur darüber freuen, dass das Landgericht Würzburg ihnen in der Sache einen Auskunftsanspruch zubillig. Recht entspannt sieht LZR-Geschäftsführer Hermann Reifenscheid die Gerichtsniederlage. Man habe gegen das Teilurteil Berufung zum Oberlandesgericht Bamberg eingelegt und: „Wir haben da eine reine Weste.“
Die nun zerstrittene Verfüllgemeinschaft bildete sich um die Jahrtausendwende. Ihr Ziel: Das Material, das Bagger aus dem Main holten, sollte auf Flächen, in Gruben und Seen im Besitz der Partner abgelagert werden. Als Experte in Sachen Entsorgung übernahm LZR die technische und kaufmännische Leitung.
Die Kooperation lief reibungslos bis 2008. Da kamen Zweifel bei den Partnern von LZR auf, ob denn alle Materialien aus dem Flussgrund über die Gemeinschaft abgerechnet wurden. Weil sie den Verdacht hatten, LZR habe beim Verfüllen auf eigenen Deponieflächen die Einnahmen für sich behalten, reichten die Partner 2011 eine sogenannte Stufenklage am Landgericht ein.
Deren erste Stufe ist – zumindest vorerst – entschieden. Laut der Kanzlei Elixir, die die LZR-Partner vertritt, hat das Landgericht festgestellt, dass die Abrechnungspraxis von LZR, die die Einnahmen von Materialablagerung auf eigenen Flächen zu behalten, nicht rechtmäßig war. Deshalb müsse das Unternehmen nun Auskunft darüber geben, welche Materialien aus dem Main wo und in welcher Menge entsorgt wurden. Nächste Stufe im Verfahren könnte eine Klage sein, mit dem Ziel, möglicherweise entgangene Gelder von LZR zurückzufordern.
Druck machen die Kläger laut Elixir inzwischen auch auf einer anderen Ebene. Ein Strafverfahren wegen angeblichen Betrugs gegen einen der LZR-Geschäftsführer (2011), das zwischenzeitlich ausgesetzt worden war, sei wieder in Gang gebracht worden. Dabei erhoffen sich die Kläger Antworten auf die Frage, „ob hier nicht jahrelang Gelder ungeahnten Ausmaßes in die falschen Taschen gewandert sind“, wie es in der Elixir-Presseerklärung heißt.
Ob die erste Stufe der Klage trittsicher ist, bleibt abzuwarten. Erst der Ausgang des Berufungsverfahrens werde zeigen, ob die Vorwürfe der Kläger zutreffen oder die von LZR „vertretene Auffassung zutreffend ist“, heißt es in einer Stellungnahme des Kitzinger Unternehmens. LZR-Geschäftsführer Reifenscheid ist da zuversichtlich und betont auch mit Blick auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen: „Wir sehen dieser ganzen Geschichte gelassen entgegen.“
Zurückhaltend ist bislang auch die Reaktion der Staatsanwaltschaft. Bislang gebe es keinen hinreichenden Anlass zur Wiederaufnahme der Ermittlungen, so ein Sprecher. Schließlich sei nur ein Auskunftsanspruch erstritten worden, nicht aber ein Zahlungsanspruch. Zu prüfen sei auch, ob der Klagevorwurf nicht verjährt sei.