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Hüttenheim: Die Bürgerwindanlage kommt nicht vor 2028

Hüttenheim

Die Bürgerwindanlage kommt nicht vor 2028

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    Auf dem 46 Hektar großen Vorranggebiet südöstlich von Willanzheim und nordöstlich von Markt Herrnsheim an der Gemarkungsgrenze zu Markt Einersheim können drei Windräder der Bürgerwindanlage entstehen.
    Auf dem 46 Hektar großen Vorranggebiet südöstlich von Willanzheim und nordöstlich von Markt Herrnsheim an der Gemarkungsgrenze zu Markt Einersheim können drei Windräder der Bürgerwindanlage entstehen. Foto: Gerhard Bauer (Archivfoto)

    Die Bürgerwindenergieanlage Willanzheim ist im Kommen. Bürgermeisterin Ingrid Reifenscheid-Eckert und Stefan Paulus von "Wust Wind&Sonne" stellten dem Gemeinderat in Hüttenheim die aktuelle Lage vor. Der Landesentwicklungsplan Bayern sieht bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,1 Prozent der Regionsfläche für Windenergie vor. Für den Markt Willanzheim ergibt sich nach der aktuellen Bewertung ein Vorranggebiet von 46 Hektar südöstlich von Willanzheim und nordöstlich von Markt Herrnsheim an der Gemarkungsgrenze zu Markt Einersheim vor. Auf dem Gebiet W79-II können drei Windrädern entstehen.

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