Weil in seinem Freizeitpark vor dem sogenannten Horrorhaus echte Grabsteine standen, muss sich der Betreiber am Dienstag (13.30 Uhr) vor dem Amtsgericht in Kitzingen verantworten. Dem 34-Jährigen wird Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vorgeworfen. Der Mann hatte der Staatsanwaltschaft zufolge die echten Grabsteine zu Dekorationszwecken bei einem Steinmetz gekauft. Dabei habe er zugesichert, die Inschriften unkenntlich zu machen. Das sei allerdings nicht geschehen. Stattdessen standen im Sommer 2017 vor dem „Horrorhaus“ acht Grabsteine mit vollständig lesbaren Inschriften der Gestorbenen. Ein Mädchen hatte im Freizeit-Land Geiselwind (Landkreis Kitzingen) den Grabstein ihres 1996 gestorbenen Opas wiedererkannt und so die Ermittlungen ausgelöst.
KITZINGEN/GEISELWIND