Festgelegt wurden in der Sitzung des Mainstockheimer Gemeinderats am Donnerstagabend die neuen Hebesätze für die ab 1. Januar gültigen Hebesätze der Grundsteuer. Die Mehrheit im Rat stimmte für die vom Kämmerer vorgeschlagene Variante mit 265 Prozent in der Klasse A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und 185 Prozent in der Kategorie B (Grundstücke). Bisher lag man bei 360 Prozent bei A und 340 Prozent bei B.
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