Nicht gezahlte Steuern und die Fortführung des Betriebs trotz fehlender "wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit" haben dazu geführt, dass das Landratsamt Kitzingen einem Winzer und Gastronomen im südlichen Landkreis die Erlaubnis entzogen hat, eine Gaststätte sowie einmal jährlich ein Hof- und Gassenschoppenfest zu veranstalten. Außerdem hat das Amt damit eine generelle Gewerbeuntersagung verknüpft. Vor dem Würzburger Verwaltungsgericht wollte er nun erreichen, weiterhin ein Gewerbe ausüben zu dürfen. Er verwies auf eine "schwierige Lebensphase", die er durchlaufen habe. Auch beruhten die Steuerrückstände nur auf Schätzungen. Das Urteil liegt derzeit noch nicht vor.
Würzburg/Lkr. Kitzingen