Ein weiteres Mal beschäftigte sich der Kleinlangheimer Marktgemeinderat mit dem Baugebiet Am Graben. Nachdem der erste Anlauf daran gescheitert war, dass aufgrund der Klage eines Bürgers ein Normenkontrollverfahren drohte, entschied sich der Rat in der Sitzung im Juli dafür, die Aufhebung des Bebauungsplans und die Neuaufstellung im Parallelverfahren durchzuziehen.
Das heißt, dass im Unterschied zum ersten Anlauf mit dem einstufigen Verfahren nun die Träger öffentlicher Belange im zweistufigen Verfahren zweimal gehört werden. In der Juli-Sitzung wurden dann die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von Bürgern unter der Federführung von Tobias Schramm vom Planungsbüro TIG behandelt.
In der Sitzung am Dienstagabend im Sportheim erfolgten Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu Aufhebung und Aufstellung des Bebauungsplans Am Graben im Parallelverfahren, wobei die Aufhebung bei einer Gegenstimme und die Aufstellung einstimmig beschlossen wurden. Bürgermeisterin Gerlinde Stier sagte dazu, dass die Abwägungen, die vor allem wegen privater Einwände zur Sprache kamen, in den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans eingearbeitet wurden und somit die Auslegung des Entwurfs und die Beteiligung der Behörden über die Bühne gehen können.
Auslegungsfrist wird noch festgelegt
Termin und Dauer der Auslegungsfrist werden noch von der VG festgelegt, kündigte die Bürgermeisterin an. Sie machte auch darauf aufmerksam, dass alle Schritte gemäß den Paragraphen des Baugesetzbuches erfolgen.
Aufhorchen ließ dann ihre Mitteilung, dass die Gemeinde vom Landratsamt Kitzingen benachrichtigt wurde, dass eine Privatperson beim bayrischen Landtag eine Petition gegen das Baugebiet Am Graben einreichte und die Gemeinde deshalb um Stellungnahme gebeten wurde. Daneben habe es auch Einwände gegen das Vorhaben bei anderen Behörden gegeben, so zum Beispiel beim Wasserwirtschaftsamt wegen eventueller Probleme mit der Beseitigung des Oberflächenwassers. Darauf habe aber das Amt schon geantwortet, teilte die Bürgermeisterin mit.
Nicht zu verstehen ist nach ihrer Meinung die Anfrage beim Bund der Steuerzahler wegen möglicher Steuerverschwendung aufgrund gestiegener Kosten für das Baugebiet, da höhere Kosten vor allem wegen der Forderungen nach weiteren Gutachten verursacht wurden. Zudem würden Verwaltung und Planungsbüro über Gebühr in Anspruch genommen "und wer die Kosten für zusätzliche Gutachten tragen muss, ist noch zu klären und es ist nicht gut, wenn nun junge Leute noch länger auf einen Bauplatz warten müssen".