Wie auch in den beiden anderen VG-Gemeinden Großlangheim und Wiesenbronn ging es in der Sitzung des Kleinlangheimer Marktgemeinderates am Dienstagabend um die Umsetzung des Rechtsanspruchs zur Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27. VG-Kämmerin Antje Rupp erklärte dazu, dass ab August 2026 alle Kinder der ersten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf Ganztagsförderung haben. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Zur Bedarfsfeststellung gab es eine Elternbefragung, die an das Landratsamt gemeldet wird, sie wurde vom Ratsgremium einhellig anerkannt.
Kleinlangheim