Der 27-Jährige lebt ein bisschen nach dem Motto "Sand in den Kopf stecken, wird schon werden". Er lässt vieles schleifen, kümmert sich um wenig bis nichts. Dass das nicht immer hinhaut, hat er jetzt vor dem Kitzinger Amtsgericht gelernt. Da ist die Fachkraft für Lagerlogistik gelandet, weil auf dem geplanten Weg zum Meister einiges schief gelaufen ist. Der Mann hat die Weiterbildung in Nürnberg zwar begonnen, nach der ersten nicht bestandenen Prüfung und zu vielen Fehlzeiten aber nicht beendet. Die Fehlzeiten hat er mit einem Motorschaden seines Autos und der dadurch fehlenden Mobilität begründet.
Wie auch immer, die Gründe für den nicht vollendeten Weg zur Meisterprüfung waren nicht das Thema vor Gericht. Das Problem: Der Mann hatte beim Landratsamt Ausbildungsförderung für die Weiterbildung beantragt und genehmigt bekommen. Gut 1000 Euro wurden ihm überwiesen. Als der Abbruch der Ausbildung bekannt wurde, hat das Amt den Zuschuss zurückgefordert. Reagiert hat der verhinderte Meister nicht, so dass sich das Amt das Geld im Zug einer Zwangsvollstreckung holen musste. Damit war der 27-Jährige den Zuschuss wieder los und hatte ein Betrugsverfahren am Hals.
Motorschaden dient als Ausrede
Der Vorwurf stand in der Anklage: Der Mann hat die Förderung beantragt, aber nie die Absicht gehabt, den Meister wirklich zu machen. Das wäre Betrug. Wie sich in der Verhandlung schnell zeigte, war das allerdings so nicht zu halten. Immerhin hat er den ersten Ausbildungsabschnitt gemacht, auch wenn er am Ende an der Prüfung und am Motorschaden gescheitert ist. Damit stand der Vorwurf auf wackeligen Beinen, der Mann habe schon in betrügerischer Absicht gehandelt, als er den Antrag gestellt hat.
Richterin Patricia Finkenstein und die Staatsanwältin waren sich schnell einig: Die Sache kann man ohne Urteil regeln, das Verfahren einstellen. Und das ohne Auflagen, aber mit einem Denkzettel. "Sie brauchen einen Tritt in den Hintern", gab Finkenstein dem Mann mit auf den Weg: "Den haben sie mit der Übernahme der Anwaltskosten bekommen." Sichtlich erleichtert steckte der Mann den "Tritt" weg und versprach hoch und heilig, sich vor Gericht nicht mehr blicken zu lassen.